
Deutschland gibt sich gern als Recycling-Weltmeister. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft allerdings eine große Lücke. Die am 1. August 2023 in Kraft getretene neue Ersatzbaustoff-Verordnung ist dafür ein geradezu exemplarisches Beispiel. Sie soll der Kreislaufwirtschaft mit Baumaterialien den Weg ebnen, erreicht aber das Gegenteil. Eine Bestandsaufnahme.
Weitere Themen dieser Ausgabe:
Multi-Spezialisten: Vielseitig sein – im Lichte der Digitalisierung werden Facility Manager zu ESG-Managern
Zertifizierung der Verwaltung: Kein Ansturm auf die Vorbereitungskurse
Urteil des Monats: Negativbeschluss, Modernisierungsmieterhöhung und weitere Urteile
Nebenkostenabrechnung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser