Immobilienwirtschaft 2/2021 | Immobilienwirtschaft: Magazin für Management, Recht, Praxis

Das Gesetz ist taufrisch. Theoretisch ist es klar: Die Novelle vereinfacht Sanierung und Modernisierung, die Gemeinschaft wird Träger der Verwaltung. Für Verwalter gibt es mehr Befugnisse, die Beschlussfassung wird vereinfacht, es gibt Umlaufbeschlüsse, die nicht  mehr allstimmig gefasst werden müssen, und vieles mehr. Und was ist unklar? 17 Irrtümer stellt dieser Beitrag klar.

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