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GR v. 17.03.2009: TdL - Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden im Bereich der TdL aufgrund der Tarifeinigung vom 1. März 2009 - Az: 2-01-15 / 306/09 - D/4 -

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1 Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden im Bereich der TdL aufgrund der Tarifeinigung vom 1. März 2009;

hier: Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge im Zeitraum vom 1. März 2009 bis 28. Februar 2010 sowie Hinweise zur Zahlbarmachung weiterer Entgelte für das Tarifgebiet West

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich in Potsdam am 1. März 2009 auf die als Anlage 1 beigefügte Tarifeinigung verständigt.

Diese Einigung ist noch im Rahmen der anstehenden Redaktionsabstimmungen der Tarifvertragsparteien in Änderungstarifverträge umzusetzen. Im Anschluss an die abgestimmte Redaktion wird die Geschäftsstelle diese Änderungstarifverträge in einem gesonderten Rundschreiben bekannt geben. Ebenso erfolgen zur Anlage der Tarifeinigung vom 1. März 2009 (Restanten) gesonderte Hinweise.

Die Geschäftsstelle hat keine Bedenken, im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung, die für die Zeit vom 1. März 2009 bis 28. Februar 2010 geltenden höheren Entgelte nach Maßgabe dieses Rundschreibens zu berechnen und zu zahlen.

Im Einzelnen weise ich auf Folgendes hin:

2 Einmalzahlung

Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü), die für mindestens einen Tag im Monat Februar 2009 Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis erhalten haben, das am 2. Januar 2009 bereits bestanden hat, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 40 EUR.

Die Auszahlung der Einmalzahlung erfolgt mit der Zahlung der Bezüge im nächstmöglichen Zahlungsmonat.

Erfasst sind Beschäftigte der vorgenannten Entgeltgruppen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, und die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen. Nicht erfasst sind die ...

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