Rundschreiben des BMI v. 10.10.2005 - D II 2 - 220 218/279, D II 2 – 220 210-2/16
Betreff Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
hier: Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik
Um Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Haltung von qualifizierten IT- Fachkräften entgegenzuwirken, bin ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen damit einverstanden, dass nach folgenden Maßgaben verfahren wird:
Wenn dies zur Gewinnung von IT- Fachpersonal mit einschlägiger Fachhochschul- oder Hochschulausbildung bzw. mit gleichwertigen Kenntnissen oder zur Gewinnung von Fachinformatikern erforderlich ist, können entsprechende Beschäftigte im begründeten Einzelfall abweichend von § 16 (Bund) Abs. 2 TVöD auch der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden. In diesem Fall erreichen die Beschäftigten abweichend von § 16 (Bund) Abs. 4 TVöD die jeweils nächste Stufe erst nach einer Zeit einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe, die auch die Stufenlaufzeit der Stufe/n nach § 16 Abs. 4 TVöD umfasst, die der Stufe, in der die Einstellung erfolgt, vorangehen. Im Falle einer Höhergruppierung wird die noch ausstehende Stufenlaufzeit der vorangehenden Stufe/n der vorherigen Entgeltgruppe zur Verweildauer in der neuen Stufe addiert.
Besteht die Notwendigkeit der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter aus diesen Bereichen entgegenzuwirken, gilt dies entsprechend; in besonderen Fällen kann auch eine Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen.
Zusätzliche Mittel für die oben dargestellten Maßnahmen können nicht bereitgestellt werden. Ein entsprechender Mehrbedarf ist im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften.
Ich bitte, mir jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres mitzuteilen, in wie vielen Fällen und in welchem Umfang von der Regelung Gebrauch ge...