Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Erneuerbare-Energien-Gesetz / § 33 Ausschluss von Geboten

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Die Bundesnetzagentur schließt Gebote von dem Zuschlagsverfahren aus, wenn

 

1.

die Anforderungen und Formatvorgaben für Gebote nach den §§ 30 und 30a nicht vollständig eingehalten wurden,

 

2.

die für den jeweiligen Energieträger nach den §§ 36, 36c und 36j, den §§ 37 und 37c, dem § 38c, den §§ 39, 39c, 39g und 39i oder den §§ 39j und 39k oder die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88f[1] [Bis 28.07.2022: 88d] gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind,

 

3.

bis zum Gebotstermin bei der Bundesnetzagentur die Gebühr, die für die Durchführung des Zuschlagsverfahrens zu erheben ist, die Sicherheit oder der Projektsicherungsbeitrag[2] [Bis 26.07.2021: oder die Sicherheit] nicht vollständig geleistet worden sind,

 

4.

der Gebotswert des Gebots den für die jeweilige Ausschreibung oder die Anlage festgelegten Höchstwert überschreitet,

 

5.

das Gebot Bedingungen, Befristungen oder sonstige Nebenabreden enthält oder

 

6.

das Gebot nicht den bekanntgemachten Festlegungen der Bundesnetzagentur entspricht, soweit diese die Gebotsabgabe betreffen.

2Die Bundesnetzagentur kann Gebote vom Zuschlagsverfahren ausschließen, wenn bis zum Gebotstermin dem Gebot die Sicherheit oder die Gebühr nicht eindeutig zugeordnet werden können.

 

(2) 1Die Bundesnetzagentur kann ein Gebot ausschließen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Bieter keine Anlage auf dem in dem Gebot angegebenen Standort plant, und

 

1.

auf den in dem Gebot angegebenen Flurstücken bereits eine Anlage in Betrieb genommen worden ist oder

 

2.

die in dem Gebot angegebenen Flurstücke ganz oder teilweise übereinstimmen

 

a)

mit den in einem anderen Gebot in derselben Ausschreibung angegebenen Flurstücken oder

 

b)

mit den in einem anderen bezuschlagten Gebot in einer vorangegangenen Ausschreibung angegebenen Flurstücken, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
      443
    • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
      145
    • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
      142
    • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
      95
    • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
      82
    • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
      64
    • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
      50
    • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
      44
    • Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt / Anlage 6 (zu § 38 Abs. 1)
      43
    • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
      42
    • Zerlegungsgesetz / §§ 2 - 6 Abschnitt 2 Zerlegung der Körperschaftsteuer
      37
    • Gemeindeordnung Hessen / §§ 65 - 77 Zweiter Titel Gemeindevorstand
      36
    • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
      35
    • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
      32
    • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
      32
    • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
      31
    • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
      28
    • Besoldungsgesetz Hessen / I. Amtsbezeichnungen
      27
    • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
      27
    • Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg
      25
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    OLG Köln 7 U 151/16
    OLG Köln 7 U 151/16

      Leitsatz (amtlich) 1. Aufgrund der Person der Beklagten, einer Netzbetreiberin, ist damit zu rechnen, dass sie bereits allein aufgrund eines gegen sie ergehenden Feststellungsurteils ihre Abrechnungen entsprechend korrigiert. 2. Im Zeitraum zwischen dem ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren