Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bundesbeamtengesetz / § 26 Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 allgemeine Vorschriften für die Laufbahnen und die Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über

 

1.

die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der regelmäßig zu durchlaufenden Ämter,

 

2.

den Erwerb und die Anerkennung der Laufbahnbefähigung, einschließlich der Festlegung gleichwertiger Abschlüsse,

 

3.

die Rahmenregelungen für Auswahlverfahren für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst, insbesondere den Einsatz von Informationstechnologie und von Videokonferenztechnik,[2]

 

4.

die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und die Voraussetzungen für eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes,

 

5.

die Einstellungsvoraussetzungen für andere Bewerberinnen und andere Bewerber,

 

6.

die Festlegung von Altersgrenzen,

 

7.

die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel und

 

8.

die Voraussetzungen für Beförderungen.

 

(2) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 besondere Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen und Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über

 

1.

das Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst,

 

2.

den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, insbesondere über dessen Inhalte und Dauer,

 

3.

die Prüfung und das Prüfungsverfahren, einschließlich der Prüfungsnoten, sowie

 

4.

die Folgen der Nichtteilnahme an Prüfungen und die Folgen von Ordnungsverstößen.

2Die Bundesregierung kann die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung obersten Dienstbehörden übertragen.

[1] § 26 geändert durch Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 07.07.2021.
[2] Eingefügt durch Gesetz über...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    569
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    331
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    163
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    119
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    109
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    96
  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
    80
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    75
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    70
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    63
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    63
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    56
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    49
  • Aufenthaltsgesetz / § 15b [ab 12.06.2026]
    47
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    46
  • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
    40
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    40
  • Gehalts- und Lohntabelle für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg
    36
  • TV-L - Entgeltordnung / 22.1 Ingenieure
    36
  • TV-L - Entgeltordnung / 22.3 Technische Assistenten
    35
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Erfolgreiche Personalarbeit: Praxishandbuch Personalmanagement
Praxishandbuch Personalmanagement
Bild: Haufe Shop

Alles, was Sie für Ihren Arbeitsalltag brauchen: Übersichtlich strukturiert orientiert sich das Buch am Arbeitslebens-Zyklus der Mitarbeitenden - von der Personalplanung und -gewinnung bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen. Mit vielen Bespielen und konkreten Handlungsempfehlungen.


BVerwG 2 C 84.81
BVerwG 2 C 84.81

  Entscheidungsstichwort (Thema) Weisungsrecht des Dienstherrn. Versetzung. Abordnung. Umsetzung  Leitsatz (redaktionell) Überlassung von Dienstleistungen beamteter Busfahrer der Deutschen Bundesbahn an Gesellschaften des privaten ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren