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Muster 1.19: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 1.19: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

Muster 1.19: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

  • Musterdokument öffnen

§ 161 Abs. 1 S. 1 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat der A+B Handels Aktiengesellschaft haben am 14.10.2021 die letzte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt galt der Deutsche Corporate Governance Kodex i.d.F. 16.12.2019 (DCGK 2020). Am 28.4.2022 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine neue Kodex-Fassung vorgelegt, die mit der Veröffentlichung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27.6.2022 in Kraft getreten ist (DCGK 2022).

Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der A+B Handels Aktiengesellschaft:

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserkläung am 14.10.2021 hat die Gesellschaft sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2020 entsprochen, mit folgender Ausnahme:

▪ Der DCGK 2020 hat unter C.2 empfohlen, dass für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden soll. Aktuell ist keine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Festlegung einer Altersgrenze nicht sachdienlich ist, da der Gesellschaft auch die Kenntnis und Erfahrung älterer Personen im Rahmen der Vorstands- und Aufsichtsratstätigkeit zur Verfügung stehen sollen.

Fortan wird sämtlichen Empfehlungen des DCGK 2022 entsprochen, mit folgender Ausnahme:

▪ Der Empfehlung in B.3, wonach die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolge...

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