Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB V § 274 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung

Norbert Finkenbusch
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1990 eingeführt worden. Damit wurde eine Beratungsprüfung der Krankenkassen eingeführt, die eigenständig neben die Prüfungen zur Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden getreten ist.

 

Rz. 2

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden zum 1.1.1992 in Abs. 1 bis 3 jeweils die Wörter "Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung" durch die Wörter "Bundesminister für Gesundheit" ersetzt.

 

Rz. 3

Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) wurde zum 1.1.1993 in Abs. 1 Satz 2, 3, 5, Abs. 2 der Prüfauftrag auf die Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen und die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen erstreckt, welche die Kosten für die Prüfungen zu tragen haben.

 

Rz. 4

Die Siebente Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) hat zum 7.11.2001 in Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 2 Satz 2, 5, 6, Abs. 3 statt des Wortes "Bundesminister" den Begriff "Bundesministerium" eingeführt.

 

Rz. 5

Die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) hat zum 28.11.2003 in Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz1 die geänderte Bezeichnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung eingefügt. Der Zusatz "und Soziale Sicherung" wurde durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) zum 8.11.2006 wieder gestrichen.

 

Rz. 6

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) erstreckt den Prüfauftrag zum 1.1.2004 auf die mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 106) betrauten gemeinsamen Ausschüsse und deren Geschäftsstellen.

 

Rz. 7

Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) enthält Folgeänderungen zum 1.4.2007 und zum 1.7.2008 aufgrund der Errichtung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen und der Umwandlung der Bundesverbände der Krankenkassen in Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Der Prüfauftrag erstreckt sich statt der Spitzenverbände der Krankenkassen auf den neu errichteten Spitzenverband Bund der Krankenkassen (Abs. 1, 2). Anstelle der Ausschüsse und der Geschäftsstelle für die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung werden die Prüfstelle und der Beschwerdeausschuss geprüft (Abs. 1). Nach dem neu angefügten Abs. 4 prüft der Bundesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen, ihrer Verbände und ihrer Arbeitsgemeinschaften.

 

Rz. 8

Durch das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften v. 24.7.2010 (BGBl. I S. 983) wurden Abs. 1 und 2 zum 30.7.2010 geändert. Der Prüfauftrag wird nach Abs. 1 Satz 1 im Sinne einer Klarstellung auch auf die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen erstreckt. Das gilt nach Abs. 1 Satz 5 auch für die Arbeitsgemeinschaften der Verbände. In Abs. 2 Satz 1 richtet sich die Verteilung der Kosten nicht mehr nach den beitragspflichtigen Einnahmen sondern ab dem Jahr 2009 nach der Zahl der Mitglieder der Krankenkassen. Abs. 2 Satz 3 wird um die Verbände und deren Arbeitsgemeinschaften ergänzt, welche die Kosten der Prüfung zu tragen haben. Abs. 2 Satz 10 stellt klar, dass die Krankenkassen nur die Kosten für ihre Prüfungen tragen.

 

Rz. 9

Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) kann v. 4.8.2011 an nach Abs. 1 Satz 3 auch die Prüfung von Arbeitsgemeinschaften auf eine öffentlich-rechtliche Prüfungseinrichtung übertragen werden.

 

Rz. 9a

Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 in Abs. 1 Satz 2 die Angabe "§ 106" durch die Angabe "§ 106 c" ersetzt. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, die der besseren Übersichtlichkeit dient.

 

Rz. 9b

Das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) hat mit Wirkung zum 1.3.2017 in Abs. 1 einen Satz 6 angefügt. Die Krankenkassen können verpflichtet werden, Prüfdaten in digitalisierter Form bereitzustellen.

 

Rz. 9c

Art. 1 Nr. 91 des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) änderte die Norm zum 11.5.2019. Dem Abs. 1 wurden die Sätze 7 und 8 angefügt, nach denen alle Prüfdienste externe Spezialisten hinzuziehen können.

 

Rz. 9d

Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungs...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    994
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    393
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    294
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    277
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    209
  • Sterbegeld
    202
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    199
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    199
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    181
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    176
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    175
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    171
  • Aufmerksamkeiten
    143
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    137
  • Vorsorgepauschale
    134
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    126
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    121
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    110
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    108
  • Altersentlastungsbetrag
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Datenübermittlung zwischen Elterngeldstellen und Krankenkassen ab Juli 2023
Laptop mit Mail
Bild: Haufe Online Redaktion

Bereits ab 2022 sollen Elterngeldstellen erforderliche Angaben zum Mutterschaftsgeld zur Bearbeitung des Antrags auf Elterngeld elektronisch von den Krankenkassen anfordern. Doch das Verfahren verzögert sich. Durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz erfolgt noch eine weitere Anpassung im Verfahren. Informationen zum Verfahren und zum Stand der Umsetzung erfahren Sie hier.


Haufe Shop: All inclusive - Machen wir Job und Alltag barrierefrei
All inclusive
Bild: Haufe Shop

Janis McDavid gilt als einer der engagiertesten Vordenker für Inklusion und Gleichberechtigung in Deutschland. In seinem Buch geht darum Vorurteile abzubauen, Inklusion und Integration zu fördern, Menschen mit Behinderung eine berufliche Teilhabe im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Dafür befragt er sich selbst und profilierte Expertinnen und Experten ihres Fachs. Janis McDavid stellt Fragen, denen sich alle Menschen, auch Entscheiderinnen und Entscheider, dringend stellen sollten. Er möchte, dass sich etwas ändert und gibt Anregungen, wie wir es besser machen können.


Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

  Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1990 eingeführt worden. Damit wurde eine Beratungsprüfung der Krankenkassen eingeführt, die ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren