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Sauer, SGB III § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsv ... / 2.1 Potenzialanalyse

Franz-Josef Sauer
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2.1.1 Überblick

 

Rz. 3

Im Rechtskreis der Arbeitsförderung wird wie früher noch der Begriff des Profilings verwendet, wenn im Rahmen des 4-Phasen-Konzepts in der ersten Phase des Beratungsgespräches gemeinsam mit dem Kunden eine zielorientierte Stärken- und Schwächenanalyse durchgeführt wird, die allerdings als Potenzialanalyse zu qualifizieren ist. Nach den Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit für die Agenturen für Arbeit ist übergreifendes Ziel dieser Phase im Beratungsprozess, dass das Gesprächsanliegen und der Gesprächsverlauf transparent sind und der Handlungs- und Unterstützungsbedarf gemeinsam erarbeitet und kommuniziert wird.

 

Rz. 4

Als Ergebnis des Profilings im Erstgespräch steht i. d. R. ein matchingfähiges Bewerberprofil zur Verfügung, das unmittelbar an sämtlichen Suchläufen bundesweit teilnehmen kann.

2.1.2 Entbehrlicher Personenkreis

 

Rz. 5

Ein Profiling ist nach den für die Agenturen für Arbeit geltenden Weisungen entbehrlich, wenn

  1. wenn das Ende der Arbeitslosigkeit (bzw. der Hilfebedürftigkeit im Rechtskreis des SGB II) bereits zu einem konkreten Zeitpunkt feststeht (i. d. R. innerhalb der nächsten 2 Monate), z. B. wegen Arbeitsaufnahme, Eintritt der Schutzfristen nach dem MuSchG, Rente oder bei Wiedereinstellungszusage,
  2. Leistungen nach Maßgabe des § 145 gewährt werden,
  3. nur im Rechtskreis des SGB II: Kunden unter einen Tatbestand des § 10 SGB II fallen und absehbar ist, dass bis zum nächsten vereinbarten Beratungsgespräch, spätestens aber bis zum Ablauf von 6 Monaten, keine Integrationsfortschritte erzielbar sind.
 

Rz. 6

Auch wenn ein Profiling entbehrlich ist, bleiben Gespräche mit den Vermittlungs- und Integrationsfachkräften in geeigneten Fällen sinnvoll oder sogar zwingend. Das betrifft z. B. Fälle mit Wiedereinstieg nach dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit oder in Bezug auf eine Abklärung der Verfügbark...

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