Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 22.07.1986 - 5 Sa 103/86

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

REVISION / RECHTSBESCHWERDE / REVISIONSBESCHWERDE / ZUGELASSEN JA

Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitszeitverkürzung. Urlaubsvergütung. Lohnfortzahlung. 38,5-Stunden-Woche

Leitsatz (amtlich)

1. Wird die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) von 38,5 Stunden durch unbezahlte freie Tage im Jahresdurchschnitt verwirklicht, kann dies dazu führen, daß Urlaubsvergütung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit 8,0 Stunden pro Tag zu berechnen ist.

2. Unbezahlte freie Tage während des Referenzzeitraumes vermindern den Durchschnittsverdienst in diesem Zeitraum.

Verfahrensgang

ArbG Elmshorn (Urteil vom 17.12.1985; Aktenzeichen 3b Ca 2025/85)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 14.06.1989; Aktenzeichen 5 AZR 505/88)

BAG (Urteil vom 07.07.1988; Aktenzeichen 8 AZR 473/86)

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 17. Dezember 1985 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Der Kläger begehrt mit der am 30. September 1985 zugestellten Klage die Zahlung eines Restbetrages des Urlaubsentgelts, des zusätzlichen Urlaubsgeldes sowie der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da diese Positionen von der Beklagten fehlerhaft berechnet worden seien.

Der Kläger steht bei der Beklagten in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis als gewerblicher Arbeitnehmer. Zwischen den Parteien finden die Manteltarifverträge für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in der Metallindustrie Schleswig-Holsteins Anwendung.

Aufgrund von § 2 Abschnitt A Abs. 1 des Manteltarifvertrages Teil 2 für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Metallindustrie Schleswig-Holsteins vom 11. Juli 1984 schlossen die Beklagte und der in ihrem Betrieb gebildete Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, die auszugsweise wie folgt lautet:

„1. Individuelle ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Symbole Grüner Haken und rotes Kreuz für Richtig und Falsch

Statusfeststellungsverfahren

mehr

Bargeld

Märzklausel

mehr

Wahl Urne

Betriebsratswahl

mehr

Euro Geldscheine aufgefächert Nahaufnahme

Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement

mehr

Schild Welcome in Buero

Digitales Onboarding

mehr

Geschäftsleute halten Schild mit Fragezeichen vor ihren Kopf

Scheinselbstständigkeit

mehr

Männer in weißen Overals in der Umkleidekabine

Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Personalmagazin 10/2025 HR-Software

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus bAV 2023

Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus: Kanzleien im Arbeitsrecht 2023

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Arbeitszeugnisse für den öffentlichen Dienst
Arbeitszeugnisse für den ÖD

Erstellen Sie schnell und effektiv rechtssichere Arbeitszeugnisse. Dieses Buch bietet Ihnen viele Musterzeugnisse für Angestellte des Bundes, der Länder und Kommunen.


ArbG Elmshorn 3b Ca 2025/85
ArbG Elmshorn 3b Ca 2025/85

Orientierungssatz 1. Zum Problem der Berechnung der Feiertags-, Urlaubs- und Lohnfortzahlung im Rahmen der Durchführung der Tarifverträge über die Arbeitszeitverkürzung in der Metallindustrie. 2. Berufung eingelegt beim LArbG Kiel - 5 Sa ...

4 Wochen testen

Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren