Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Beiträge nach den sozialen Rechtsvorschriften des Wohnstaats
Leitsatz (amtlich)
Die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft bezwecken – insbesondere die Vorschriften des Titels II der EWGV 1408/71 des Rates vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, idF der EWGV 2001/83 des Rates vom 2.6.1983 über die Bestimmung der anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften –, verbieten es, daß von einem Arbeitnehmer, der im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnt und im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen ausschließlich außerhalb des Gebiets der Mitgliedstaaten Tätigkeiten ausübt, aufgrund deren er nach den sozialen Rechtsvorschriften dieses anderen Mitgliedstaats beitragspflichtig ist, Beiträge nach den sozialen Rechtsvorschriften seines Wohnstaats erhoben werden.
Normenkette
EWGV 1408/71 Art. 13; EWGV 1408/71 Art. 13 ff.; EWGV 2001/83
Beteiligte
R. L. Aldewereld
Staatssecretaris van Financiën
Verfahrensgang
Hoge Raad (Niederlande) (Entscheidung vom 03.03.1993)
Fundstellen
- Haufe-Index 1151960
- EuGHE I 1994, 2991
- SozR , 3