Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsanwaltsvergütung: Kostenerstattungsanspruch im sozialverwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren. Übergang des Kostenerstattungsanspruchs auf den Rechtsanwalt bei Gewährung von Beratungshilfe. Zulässigkeit der Aufrechnung der Behörde als Kostenschuldner mit Erstattungsansprüchen aus überzahlter Leistungsgewährung gegen den Mandanten des Rechtsanwalts. Kostenfreiheit des Sozialleistungsträgers im Streit um einen Kostenerstattungsanspruch eines Rechtsanwalts
Orientierungssatz
1. Wird ein Rechtsanwalt im Rahmen eines Beratungshilfemandats für einen Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende tätig, so gehen Ansprüche des Mandanten auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten für ein Widerspruchsverfahren mit Bewilligung der Beratungshilfe auf den Rechtsanwalt über. Eine Aufrechnung des Grundsicherungsträgers mit eigenen Erstattungsansprüchen aus überzahlter Leistung gegen den Widerspruchsführer mit dem Kostenerstattungsanspruch bleibt jedoch trotz des Übergangs der Forderung auf den Rechtsanwalt möglich, da sich Erstattungsforderung und Kostenerstattungsanspruch als gleichartige Forderungen gegenüber stehen.
2. Bei einem Übergang einer Kostenerstattungsforderung aus einem Widerspruchsverfahren über Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende auf einen Rechtsanwalt ist die Aufrechnung des Grundsicherungsträgers mit eigenen Erstattungsansprüchen aus überzahlter Leistung jedenfalls dann als unzulässige Rechtsausübung unstatthaft, wenn der Forderungsübergang auf den Rechtsanwalt mit durch Bewilligung von Beratungshilfe als gesetzlicher Forderungsübergang erfolgte.
3. Für einen Rechtsstreit um die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Widerspruchsverfahren über Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende i...