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SG Dessau-Roßlau Urteil vom 04.06.2014 - S 24 R 407/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Rentenversicherung: Rente wegen Erwerbsminderung. Umfang der Amtsermittlungspflicht des Gerichts zur Abklärung der gesundheitlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente

 

Orientierungssatz

1. Hat das Gericht in einem sozialgerichtlichen Verfahren über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente auf der Basis bestehender Befunde ein Sachverständigengutachten eingeholt, so muss es im Rahmen der Amtsermittlungspflicht jedenfalls dann kein weiteres Gutachten in Auftrag geben, wenn seit der Begutachtung keine neuen fachärztlichen Behandlungen des Betroffenen stattfanden und auch keine neuen Befunde erhoben wurden.

2. Einzelfall zur Beurteilung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente (hier: Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen verneint).

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 30.05.2017; Aktenzeichen B 13 R 79/17 B)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Der am … 1966 geborene Kläger beantragte bei der Beklagten am 12.06.2012 eine Rente wegen Erwerbsminderung. Der Beklagten lag ein orthopädisches Gutachten der Dr. W vom 23.02.2011 vor, in dem ein Leistungsvermögen von über sechs Stunden für leichte bis mittelschwere körperliche Tätigkeiten, im Wechsel von Sitzen, Stehen und Gehen unter Vermeidung von Zwangshaltung und Verdrehbewegung des Rumpfes, ohne schweres Heben und Tragen von Lasten, ohne das Besteigen von Leitern und Gerüsten, ohne häufiges Treppensteigen sowie ohne kniende und hockende Tätigkeiten eingeschätzt wurde. Nach Einholung eines Befundberichtes der Allgemeinmedizinerin Dr. J vom 13.08.2012 mit orthopädisc...

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