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Schleswig-Holsteinisches OVG Urteil vom 24.10.2003 - 3 LB 20/02

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RECHTSKRÄFTIG: nein

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Beamtenrecht. Übergangsgeld. Rückforderung. Billigkeitsentscheidung. Billigkeitserwägungen. Übergangsregelung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ändern sich die Voraussetzungen, unter denen Übergangsgeld nach § 47 Abs. 5 BeamtVG gewährt wird, so ändern sich die Versorgungsbezüge ohne dass es eines Widerrufs oder einer Rücknahme eines nach alter Rechtslage ergangenen Bescheides bedarf

2. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen eine Rückforderung von nach Änderung der Rechtslage zuviel gezahlter Versorgungsbezüge weder unter dem Gesichtpunkt des Vertrauensschutzes noch des Rückwirkungsverbotes, da die Bereicherungsvorschriften auf Billigkeitserwägungen beruhen und nach § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist

"OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2003 – 6 A 180/02, Juris;"

"Kümmel/Ritter § 47 BeamtVG Rn 16;"

"Bauer in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer Erl. 8 (2.) und 9 (1.) zu § 47 BeamtVG;"

"Bauer in: Stegmüller/ Schmalhofer/Bauer Erl. 9 (2.) zu § 52 BeamtVG."

"Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer § 47 BeamtVG Rn. 28,"

"BVerfGE 46, 97 (113 f.);"

"BVerwG, Buchholz 234 § 33 G 131 Nr. 3, S. 9;"

"BVerwG, Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 11 S. 55 ff.;"

"BVerwG, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31, S. 5,;"

"BVerwG, DVBl. 1986, 472;"

"BVerwGE 71, 77 (81 f.);"

"BVerwGE 25, 291 (293 ff.);"

"BVerwGE 21, 119 (121 f.);"

"BVerwGE 66, 361 (362);"

 

Normenkette

BeamtVG §§ 47, 67 Abs. 4, § 53 Abs. 7, § 52 Abs. 2; GG Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5, Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1; VwVfG § 1 Abs. 1, §§ 48-49; BGB § 820 Abs. 1, § 818 Abs. 4

 

Verfahrensgang

VG Schleswig-Holstein (Urteil vom 11.01.2002; Aktenzeichen 11 A 122/99)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 11....

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