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Sächsisches LSG Urteil vom 22.05.2014 - L 3 AL 85/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermittlungsgutschein. Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers. kein Vorliegen von Beschäftigungslosigkeit. Abschluss des zweiten Arbeitsvertrags während 6-wöchiger Vertragsdauer des ersten Arbeitsvertrags. keine Ersetzung oder Verlängerung

 

Leitsatz (amtlich)

Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Vermittlers ist die Arbeitslosigkeit des zu vermittelnden Arbeitnehmers.

 

Orientierungssatz

Ein Zahlungsanspruch lässt sich auch nicht dadurch begründen, dass der zweite Arbeitsvertrag den am gleichen Tag abgeschlossenen ersten Arbeitsvertrag, dessen Vertragslaufzeit von vorneherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt war, ersetzt oder die Vertragslaufzeit auf mehr als drei Monate verlängert hat.

 

Normenkette

SGB III § 421g Fassung: 2004-11-19 Abs. 1 S. 1, § 421g Fassung: 2004-11-19 Abs. 1 S. 4, § 421g Fassung: 2004-11-19 Abs. 2 S. 1, § 421g Fassung: 2004-11-19 Abs. 2 S. 3, § 421g Fassung: 2004-11-19 Abs. 2 S. 4, § 421g Fassung: 2004-11-19 Abs. 3 Nr. 3, § 119 Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 2004-11-19, § 296 Abs. 1 S. 1, § 15 Sätze 2-3, §§ 35, 45; BGB § 119 Abs. 1; SGG § 183 S. 1, § 197a Abs. 1 S. 1; VwGO § 154 Abs. 1, 3, § 162 Abs. 3

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 18.09.2014; Aktenzeichen B 11 AL 54/14 B)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 22. März 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

IV. Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Zahlung der Vergütung aus einem Vermittlungsgutschein in Höhe von 1.000,00 EUR. Hierbei steht zwischen den Bet...

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