Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder. Unwirksamkeit der durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes erlassenen Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler. Organzuständigkeit des Verwaltungsrats. Verfassungsmäßigkeit. einstweiliger Rechtsschutz. aufschiebende Wirkung. sozialgerichtliches Verfahren
Leitsatz (amtlich)
1. Die Regelungen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler des GKV-Spitzenverbandes sind unwirksam, weil sie nicht durch den dafür zuständigen Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erlassen worden sind.
2. Ein freiwilliges Mitglied, das hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist, wird nicht dadurch in seinen Rechten verletzt, dass ihm trotz Unwirksamkeit der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler der Nachweis beitragspflichtiger Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze durch Vorlage seines Einkommensteuerbescheides ermöglicht wird.
Orientierungssatz
1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen erst dann, wenn gewichtige Umstände gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides sprechen und der Erfolg des Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl ua LSG Berlin-Potsdam vom 13.7.2011 - L 22 LW 8/11 ER und LSG Mainz vom 18.9.2009 - L 5 KR 159/09 B ER).
2. Gegen die gesetzliche Ermächtigung des GKV-Spitzenverbandes zur Regelung der Bemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist als Rechtsanwalt selbständig erwerbstätig und seit dem 01.01.2010 freiwilliges Mitglied der Antragsgegnerin zu 1 (einer Betriebskra...