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OVG des Saarlandes Urteil vom 29.01.2008 - 1 A 165/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Auskunftsverlangen nach dem Saatgutverkehrsgesetz. Zuständigkeit oberster Landesbehörden zur Wahrnehmung von Aufgaben im Außenrechtsverhältnis

 

Leitsatz (amtlich)

1. § 59 Abs. 1 SaatVerkG kann je nach Fallgestaltung auch nach Abschluss des Vertriebs noch Rechtsgrundlage eines an den Saatguthändler gerichteten Auskunftsverlangens der Saatgutverkehrsbehörde sein. Eine solche Konstellation ist beispielsweise anzunehmen, wenn das Auskunftsverlangen durch den Verdacht der Verunreinigung konventionellen Saatgutes mit gentechnisch veränderten Organismen veranlasst und daher im Falle der Bestätigung des Verdachts zu befürchten ist, dass die hierdurch begründete Gefahr für die in § 1 Nr. 1 und 2 GenTG normierten Zielsetzungen des Gentechnikgesetzes fortbestehen oder sich sogar weiterentwickeln wird.

2. Nach der Saarländischen Verfassung und den Vorgaben des Landesorganisationsgesetzes ist eine oberste Landesbehörde hinsichtlich des ihr auf der Grundlage des Art. 91 Abs. 1 Satz 2 SVerf zugewiesenen Geschäftsbereichs zur Wahrnehmung von Einschreitensbefugnissen im Außenverhältnis nur in dem Umfang berechtigt, in dem ihr entsprechende Zuständigkeiten durch Gesetz oder – soweit es im Sinn des § 5 Abs. 3 Satz 1 LOG um die Ausführung von Bundesgesetzen geht – durch Rechtsverordnung zugewiesen sind.

 

Normenkette

SaatVerkG § 59 Abs. 1; GenTG § 1 Nrn. 1-2; SVerf Art. 91 Abs. 1 S. 2; LOG § 5 Abs. 3 S. 1

 

Verfahrensgang

VG des Saarlandes (Urteil vom 12.10.2006; Aktenzeichen 1 K 64/05)

 

Tenor

Unter teilweiser Abänderung des auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 2006 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes wird die Klage gegen die Beklagte zu 1. abgewiesen.

Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiese...

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