Entscheidungsstichwort (Thema)
Versäumnis der frühzeitigen rechtlichen Umsetzung der Erhöhung der Lehrdeputate
Leitsatz (amtlich)
Darin, dass die Wissenschaftsverwaltung die Novelle der (saarländischen) Lehrverpflichtungsverordnung (vom 19.12.2008 – Amtsbl. 2009, 289) nicht bereits zu einem Zeitpunkt erlassen und in Kraft gesetzt hat, zu dem sich die darin enthaltene Erhöhung der Lehrdeputate noch auf die Ermittlung der Kapazität für das hier in Rede stehende Wintersemester 2008/2009 auswirken konnte, liegt kein pflichtwidriges Versäumnis, dem durch den Ansatz fiktiv erhöhter Deputate zu begegnen wäre.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 4 Sätze 1, 6; HRG § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 3 S. 2, Abs. 3 2. Halbsatz; KapVO § 5 Abs. 2-3, § 9 Abs. 1, § 19; AZVO Saar § 3 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
VG des Saarlandes (Beschluss vom 09.03.2009; Aktenzeichen 1 L 921/08.NC) |
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. März 2009, soweit darin sein erstinstanzlicher Antrag – 1 L 921/08.NC – abgelehnt wird, wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.000,-- Euro festgesetzt.
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten über das Vorhandensein von freien Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität im 1. Fachsemester des Studiengangs Zahnmedizin an der Universität des Saarlandes im Wintersemester 2008/2009.
Durch Rechtsverordnung vom 7.5.2008 (Amtsbl. 2008, 884) wurde die Zulassungszahl in diesem Studiengang für das Wintersemester 2008/2009 auf 29 festgesetzt. Auf diesen 29 Studienplätzen sind 29 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen.
In der Folgezeit haben der Antragsteller, zwei weitere im Beschwerdeverfahren verbliebene A...