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OLG Zweibrücken Beschluss vom 23.12.1999 - 3 W 198/99

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Verfahrensgang

AG Montabaur (Urteil vom 31.10.1998; Aktenzeichen 9 UR II 4/97)

LG Koblenz (Aktenzeichen 2 T 703/98)

 

Tenor

1. Der angefochtene Beschluss des Landgerichts wird insoweit aufgehoben, als er die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts Montabaur vom 31. Oktober 1998 ausgesprochene Zurückweisung des Antrags auf Beseitigung des Gartenhauses zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Verfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

2. Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1 700,– DM festgesetzt.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 1) bis 4) bilden die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der eingangs genannten Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligte zu 5) ist die Verwalterin.

Den Beteiligten zu 2) ist an einer Teilfläche des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartens ein Sondernutzungsrecht eingeräumt. Auf dieser Teilfläche errichtete der Mieter der Beteiligten zu 2) ein Gartenhaus. Ferner ließ er dort in der Erde ein Führungsrohr ein, in dem bei Bedarf eine Wäschespinne aufgestellt wird.

Die Beteiligten zu 1) haben beantragt, die Beteiligten zu 2) zur Beseitigung von Gartenhaus und Wäschespinne zu verpflichten. Das Amtsgericht hat die entsprechenden Anträge zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist ohne Erfolg geblieben.

Mit ihrer sofortigen weiteren Beschwerde verfolgen die Beteiligten zu 1) ihr Beseitigungsverlangen weiter.

II.

Die sofortige weitere Beschwerde ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 43 Abs. 1 Nr. 1, 45 Abs. 1 WEG, 29 Abs. 1 und 2, 27, 22 Abs. 1 FGG). ...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Beseitigung eines Wintergartens  Verfahrensgang LG Zweibrücken (Urteil vom 17.05.1999; Aktenzeichen 4 T 71/99) AG Landstuhl (Urteil vom 08.02.1999; Aktenzeichen 2 UR II 5/98 WEG)   Tenor 1. ...

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