Entscheidungsstichwort (Thema)
Beseitigung eines Wintergartens
Verfahrensgang
LG Zweibrücken (Urteil vom 17.05.1999; Aktenzeichen 4 T 71/99) |
AG Landstuhl (Urteil vom 08.02.1999; Aktenzeichen 2 UR II 5/98 WEG) |
Tenor
1. Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts Landstuhl vom 8. Februar 1999 werden aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Verfahrens – an das Amtsgericht Landstuhl zurückverwiesen.
2. Der Gegenstandswert für das Verfahren aller Rechtszüge wird auf 35.000,– DM festgesetzt.
Gründe
I.
Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer eines Zwei-Familienhauses. Die Beteiligten zu 2), Eltern bzw. Schwiegereltern der Beteiligten zu 1), bewohnen das Erdgeschoß, die Beteiligten zu 1) das Obergeschoß. Im Februar 1998 haben die Beteiligten zu 1) an der Giebelostseite des Hauses einen Teil der Fassadenverkleidung entfernt und anschließend mit einem Kostenaufwand von ca. 30.000,– DM über dem Balkon einen Wintergarten errichtet. Nach dem Aufteilungsplan, auf den die Teilungserklärung Bezug nimmt, ist der Balkon Sondereigentum der Beteiligten zu 1). Die Grundfläche des Balkons ist zugleich Decke eines an der östlichen Seite des Anwesens angebauten Flures, der als Zugang zu den Wohnbereichen dient. Nach der vorgelegten Rechnung betragen die äußeren Abmessungen des Wintergartens 5 × 2,14 m.
Mit Schreiben vom 2. Dezember 1997 haben die Beteiligten zu 1) den Beteiligten zu 2) die beabsichtigte Baumaßnahme angezeigt. Die Beteiligten zu 2) haben ihre Zustimmung mit Schreiben vom 8. Dezember 1997 verweigert. Nach Beginn der Arbeiten haben sie sich unter der Voraussetzung, dass die Nutzung der Garagen getauscht werde, mit der Baumaßnahme einverstanden erklärt. Zu einem Tausch der Garagen ist es nicht gekommen.
Das A...