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OLG München Urteil vom 15.11.2021 - 17 U 3123/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verjährung Schadensersatzanspruch, Herausgabeanspruch trotz Verjährung

 

Normenkette

BGB §§ 31, 199 Abs. 1, §§ 826, 831 Abs. 1 S. 1, § 852 S. 1

 

Verfahrensgang

LG Landshut (Urteil vom 21.04.2021; Aktenzeichen 42 O 3854/20)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des LG Landshut vom 21.04.2021 (Aktenzeichen: 42 O 3854/20) abgeändert und unter teilweiser Aufhebung wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.536,30 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 14.01.2021 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan mit der Fahrgestellnummer ...

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 95% und die Beklagte 5%.

4. Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Berufungsrechtsstreits tragen der Kläger 95% und die Beklagte 5%.

IV. Das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts Landshut und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung der jeweiligen Gegenpartei jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

V. Die Revision wird (beidseits) bezüglich der Höhe des von der Beklagten zu zahlenden Betrages zugelassen.

 

Gründe

A. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche des Klägers im Rahmen des sogenannten Dieselskandals, wobei es hier um den Erwerb eines Neufahrzeugs (VW Tiguan CUP BM Techn. 2.0 l mit Motor EA 189) durch de...

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