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OLG Hamburg Urteil vom 24.06.2021 - 15 U 204/20

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Verfahrensgang

LG Hamburg (Aktenzeichen 328 O 364/19)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18.09.2020 in Ziffer 1. des Tenors dahingehend abgeändert, dass die Beklagte nur verurteilt wird, an die Klägerin 43.332,56 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2019 Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs Audi Q5 3.0 TDI, FIN WAUZZZ..., zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage zu Ziffer 1. abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Verfahrens in erster Instanz tragen die Klägerin zu 15 Prozent und die Beklagte zu 85 Prozent.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 70 Prozent und die Beklagte zu 30 Prozent.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird - in Abänderung des Beschlusses vom 20.05.2021 - festgesetzt auf 12.558,64 Euro.

 

Gründe

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz in Form der Rückabwicklung eines Autokaufvertrages wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Wegen des Sachverhaltes wird gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO auf das angefochtene Urteil Bezug genommen. Mit diesem hat das Landgericht die Beklagte zur Zahlung von 52.236,54 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückübereignung und Rückgabe des streitgegenständlichen Audi Q5 3.0 TDI, ferner zur Freihaltung der Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt und eine Schadensersatzpflicht der Beklagten festgestellt. Der zu Ziffer 1. tenorierte Zahlungsbetrag setze sich zusammen aus dem von der Klägerin gezahlten Bruttokaufpreis von 52.505,00 Euro abzüglich eines Nutzungsersatzes im Wert von 3.917,46 Euro, zuzüglich Darlehenszinsen in Höhe von 3.654,66 Euro für die Finan...

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