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OLG Frankfurt am Main Urteil vom 09.09.2021 - 11 U 84/18 (Kart)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sicherheitsleistung gemäß § 110 ZPO seit dem Brexit

 

Leitsatz (amtlich)

Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ansässige Kläger haben seit Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Austrittsabkommens auf Verlangen gemäß § 110 ZPO Sicherheit wegen der Prozesskosten zu leisten.

 

Normenkette

ZPO § 110

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 27.04.2018; Aktenzeichen 3-10 O 75/13)

 

Tenor

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Die Klägerin hat der Beklagten Sicherheit in Höhe von 510.000,00 Euro wegen der Prozesskosten zu leisten.

Der Klägerin wird hierfür eine Frist von 6 Wochen ab Zustellung dieses Zwischenurteils an die Klägerin gesetzt.

Die Beklagte verlangt mit Schriftsatz vom 29.04.2021 von der im Vereinigten Königreich ansässigen Klägerin die Leistung einer Sicherheit gem. § 110 ZPO. Die Klägerin wendet sich gegen dieses Verlangen.

 

Gründe

1. Die Klägerin hat der Beklagten gemäß § 110 I ZPO Sicherheit wegen der Prozesskosten zu leisten.

a) Die Klägerin hat ihren Sitz weder in der Europäischen Union, noch im Europäischen Wirtschaftsraum. Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union mit Ablauf des 31.01.2020 verlassen. Jedenfalls seit Ablauf der im Austrittsabkommen (Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft, veröffentlicht am 31.01.2020, ABl. L 29 S. 7) vorgesehenen Übergangsfrist nach Artt. 126, 127 des Austrittsabkommens zum 31.12.2020 ist es auch nicht mehr wie ein Mitgliedsstaat zu behandeln.

b) Es liegt keiner der Befreiungstatbestände des § 110 II ZPO vor. Der Senat teilt die Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 01. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 2), wonach die Voraussetzungen des § ...

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  (1) Kläger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, leisten auf Verlangen des Beklagten wegen der Prozesskosten ...

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