Entscheidungsstichwort (Thema)
Verkehrsunfall: Verfahrensfehlerhaftes Absehen von eigener Beweisaufnahme wegen Verwertung eines Sachverständigengutachtens aus einem Ermittlungsverfahren
Leitsatz (amtlich)
1. Das Absehen von der Einholung eines von der unterliegenden Partei angebotenen unfallanalytischen Sachverständigengutachtens mit der Begründung, die urkundliche Verwertung eines im parallel geführten Ermittlungsverfahren eingeholten Gutachtens reiche aus, kann verfahrensfehlerhaft sein.
2. Zum Beweiswert eines Unfallsachverständigengutachtens, das im Rahmen eines gegen den Fahrer eingeleiteten Ermittlungsverfahrens eingeholt wird, im Hinblick auf zivilrechtliche Ansprüche
Normenkette
BGB § 254; StVG §§ 7, 9, 17-18; ZPO § 284
Verfahrensgang
LG Hanau (Urteil vom 28.06.2023; Aktenzeichen 4 O 988/22) |
Tenor
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.6.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Hanau aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Die Klägerin wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung ihrer Klage, mit der sie als Sozialversicherungsträgerin Schadensersatzansprüche ihres vormaligen Versicherten aus einem Verkehrsunfall geltend macht. Streitgegenständlich sind 50 % der Kosten, die nach den Behauptungen der Klägerin im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Versicherten angefallen sein sollen.
Am 21.12.2020 befuhr der Beklagte zu 1) mit dem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten schwarzen PKW gegen 18.15 Uhr bei starkem Regen und Dunkelheit innerorts die gerade verlaufende Straße1 in Stadt1/Stadtteil1in Richtung Sta...