Entscheidungsstichwort (Thema)
Wettbewerbsverstoß: Eine Händlerwerbung für einen nahezu unbenutzten Pkw hat auch dann die nach § 5 Pkw-EnVKV erforderlichen Verbrauchsangaben zu enthalten, wenn er mehrere Jahre (hier: gut zwei Jahre) alt ist
Leitsatz (amtlich)
Ein Pkw ist auch dann ein neuer Personenkraftwagen i.S.d. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV, wenn er mehrere Jahre alt ist, jedoch die weiteren objektivierbaren Umstände - insbesondere seines Laufleistung - dafür sprechen, dass er zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben wurde.
Normenkette
Pkw-EnVKV Anlage 4 Abschn. 2; UWG § 3; UWG § 4; UWG § 5a; UWG § 8; Pkw-EnVKV § 1 Abs. 1; Pkw-EnVKV § 5 Abs. 1
Verfahrensgang
LG Lüneburg (Urteil vom 29.08.2013; Aktenzeichen 7 O 43/13)
Tenor
Das am 29.8.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des LG Lüneburg wird abgeändert.
1. Dem Verfügungsbeklagten wird im Wege der einstweiligen Verfügung verboten,
a) in dem Internetportal www.kleinanzeigen.eBay.de neue Personenkraftwagen i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV zu inserieren/bewerben ohne die gemäß Anlage 4 (zu § 5) Abschnitt II Nr. 2 Pkw-EnVKV erforderliche Angabe des offiziellen Kraftstoffverbrauchs im kombinierten Testzyklus und der offiziellen spezifischen CO2-Emmissionen im kombinierten Testzyklus für das beworbene Fahrzeug,
b) in dem Internetportal www.kleinanzeigen.eBay.de neue Personenkraftwagen i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV zu inserieren/bewerben ohne die gemäß Anlage 4 (zu § 5) Abschnitt II Nr. 4 Pkw-EnVKV erforderliche Angabe der CO2-Effizienzklasse einschließlich der grafischen Darstellung gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV und ohne einen Hinweis auf die Internetadresse beizufügen, unter welcher der Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch abgerufen werden kann,
c) in dem Internetportal www.kleinanz...