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OLG Celle Beschluss vom 18.03.2010 - 3 U 1/10

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Leitsatz (amtlich)

Weichen die tatsächlichen Mieteinkünfte aus einer zu Kapitalanlagezwecken kreditfinanziert erworbenen Immobilie von den Angaben in einem bei Vertragsanbahnung gefertigten Finanzierungsbeispiel negativ ab, hat der Erwerber mit Zugang der ersten Mietabrechnung, die die Mindereinnahmen ohne weiteres erkennen lässt, Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen bzw. hätte diese bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt haben können, womit die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die kreditgebende Bank in Gang gesetzt wird.

 

Normenkette

BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2, §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LG Hannover (Aktenzeichen 13 O 16/08)

 

Tenor

... beabsichtigt der Senat, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.

 

Gründe

I. Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung aus zwei notariellen Urkunden und begehrt im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Immobilienkaufs.

Am 3.7.1998 fand eine Beratung durch den Mitarbeiter der Beklagten L. in der Wohnung des Klägers statt. Mit Blick auf Altersvorsorge und mögliche Steuerersparnisse empfahl der Berater dem Kläger, der mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 7.718 DM seit ca. drei Jahren als Ingenieur bei der F. AG beschäftigt war, den Erwerb einer Eigentumswohnung in einer zu sanierenden Wohnanlage in G.. Der Kläger erhielt den Verkaufsprospekt (Anlage K 1, Anlagenband Kläger) und entschied sich, zwei Eigentumswohnungen in dem Objekt zu k...

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