Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Bamberg Beschluss vom 14.04.2008 - 1 Ws 157/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Der einem Zeugen für die Dauer seiner Vernehmung nach § 68 b StPO als Beistand beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG (u.a. im Anschluss an OLG Oldenburg StraFo 2006, 130 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 96 und OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.02.2008 - 1 Ws 346/07)

 

Tatbestand

Zum Sachverhalt:

Der Strafkammervorsitzende ordnete dem inhaftierten Z. für die Dauer seiner Zeugeneinvernahme in der Hauptverhandlung vom 03.07.2007 und später für seine weitere Einvernahme im Termin vom 01.08.2007 jeweils RA'in R. als Zeugenbeistand gemäß § 68 b I StPO für die Dauer der Vernehmung im jeweiligen Termin bei. Mit Anträgen vom 06.07.2007 und vom 06.08.2007 beantragte R. für ihre Tätigkeit Gebühren in Höhe von 709,24 Euro und 312,97 Euro festzusetzen, wobei sich diese Beträge aus einer Grundgebühr gemäß Nr. 4101 VV RVG, einer Verfahrensgebühr gemäß Nr. 4113 VV RVG, zwei Terminsgebühren gemäß Nr. 4115 VV RVG, einer Pauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG sowie die auf diese Beträge entfallende Umsatzsteuer zusammensetzten. Mit Beschluss vom 05.11.2007 setzte die RPfl'in die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 423,64 Euro fest, wobei der Festsetzung zwei Einzeltätigkeiten gemäß Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG zugrunde gelegt wurden. Unter dem 23.11.2007 legte R. Erinnerung gegen diesen Beschluss ein, mit der sie weiterhin die Ansicht vertrat, dass die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG abzurechnen seien. Die RPfl'in hat der Erinnerung nicht abgeholfen. Mit Beschluss vom 13.02.2008 hob die Strafkammer den Beschluss der RPfl'in auf und setzte die Vergütung auf 649,74 Euro fest. In diesem Beschluss vertrat das LG die Ansicht, die Tätigkeit des Zeugenbeistandes sei zwar grundsätzlich entsprechend einem Verteidiger mit einer...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    7
  • FoVo 06/2024, Die Rechte des miterbenden Schuldners in der Insolvenz
    2
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / (4) Sonstige Voraussetzungen
    1
  • § 22 Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) / I. Tathandlung: Körperliche Misshandlung und/oder Gesundheitsbeschädigung
    1
  • § 22 Handelsregister und Erbfolge / 1. Rechtsübergang in Erbengemeinschaft
    1
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    1
  • § 5 Einstweiliger Rechtsschutz nach dem FamFG / II. Zuständigkeit
    1
  • AGS 04/2024, Pauschgebühr in einem Wirtschaftsstrafverfahren
    1
  • AGS 07/2022, Rahmengebühren für den Nebenklägervertreter ... / I. Sachverhalt
    1
  • Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 19 Überschuldung / 5. Aufsatzliteratur
    1
  • ZErb 03/2021, Zur Anfechtung einer Erbausschlagungserklä ... / 1 Tatbestand
    1
  • ZErb 04/2022, Nachfolgegestaltung unter Beteiligung von ... / 1
    1
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    1
  • zfs 09/2011, Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholungs ... / 1 Aus den Gründen:
    1
  • § 1 Kaufmannsbegriff / 2. Herabsinken auf kleingewerbliches Niveau
    0
  • § 1 Sachenrecht / A. Sondereigentum am Grundstück (§§ 3 Abs. 1 S. 2 u. 2; 3; 5 Abs. 1 S. 2 WEG)
    0
  • § 1 Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern / II. Bedarf
    0
  • § 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / 3. Zielsetzung des Produkthaftpflichtmodells
    0
  • § 12 Produkthaftpflichtversicherung / VIII. Zeitliche Begrenzung (Ziff. 7)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


OLG Hamm 2 Ws 300/05
OLG Hamm 2 Ws 300/05

  Verfahrensgang LG Hagen (Beschluss vom 12.10.2005; Aktenzeichen 44 Qs 202/05) AG Schwelm (Aktenzeichen 54 Gs 357/05) StA Hagen (Aktenzeichen 800 Js 237/05)   Tenor Zunächst: Alleinentscheidung des ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren