Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Voraussetzungen für eine Mammareduktionsplastik. Gericht. Nichtberücksichtigung eines Beweisantrages. Stützung auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
Leitsatz (amtlich)
1. Zu den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen einer Brustverkleinerungs-Operation (Mammareduktionsplastik).
2. Ohne einen konkreten Anhaltspunkt muss der Senat einem Beweisantrag nicht nachgehen. Es handelt sich dann um einen Beweisantrag "ins Blaue" hinein (vgl BVerfG vom 9.10.2007 - 2 BvR 1268/03).
3. Der Senat kann sich auch auf ein Gutachten des MDK stützen. Dieses ist kein "Partei-Gutachten".
Nachgehend
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer beidseitigen Mammareduktionsplastik als Sachleistung von der beklagten Krankenkasse.
Die Klägerin ist am ... 1987 geboren. Am 7. Oktober 2015 beantragte Dr. L. (A. Klinik) für die Klägerin eine Reduktionsmastopexie. Es bestehe eine extrem makrosome und für das Alter völlig untypische ptotische Mammae beidseits. Die von der Klägerin angegebenen Beschwerden seien nachvollziehbar (Rückenschmerzen, intermittierend auftretende Entzündungen, Schnürfurchen im Bereich der BH-Träger). Zudem fühle sich die Klägerin durch diese von der Norm abweichende Situation psychisch extrem belastet und meide inzwischen selbst soziale Kontakte. Das Gewicht der Klägerin betrug bei einer Größe von 175 cm 68 kg. Die Resektatmenge pro Seite werde auf mehr als 650g geschätzt. Beigefügt waren Fotografien der Brüste der Klägerin.
Die Beklagte wies die Klägerin am 14. Oktober 2015 darauf hin, dass man ein Gutachten...