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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 14.12.2005 - L 5 SB 173/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerbehindertenrecht. Nachteilsausgleich aG. Einschränkung der Gehfähigkeit. Prüfung der zumutbaren Wegstrecke. Prüfungskriterien

 

Orientierungssatz

Zum Anspruch auf Zuerkennung des Nachteilsausgleichs aG bei Auftreten massiver Schmerzen nach einer Wegstrecke von nur 20 m, einer maximalen Gehstrecke von 100 m wegen Luftnot sowie der Fortbewegung innerhalb der Wohnung mittels Gehhilfe bzw mittels Abstützen an Einrichtungsgegenständen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.03.2007; Aktenzeichen B 9a SB 5/05 R)

 

Tatbestand

Streitbefangen ist die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung).

Auf den Antrag des 1927 geborenen Klägers auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) nach dem (damals noch geltenden) Schwerbehindertengesetz (SchwbG) und auf Zuerkennung der Nachteilsausgleiche "G", "aG" und "RF" stellte der Beklagte nach Einholung von Befundberichten des HNO-Arztes Dr. H. (ohne Datum; Eingang beim Beklagten am 19. Juni 2000), des Augenarztes Dr. I. vom 16. Juni 2000 und des Internisten Dr. J. vom 26. Juni 2000 zunächst einen GdB von 80 und das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "RF" fest. Dagegen lehnte er die Zuerkennung der Nachteilsausgleiche "G" und "aG" ab (Bescheid vom 23. November 2000). Im Laufe des Widerspruchsverfahrens stellte der Beklagte nach Einholung eines Befundberichtes des Orthopäden Dr. K. vom 8. Juni 2001 zusätzlich die gesundheitlichen Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "G" fest (Teil-Abhilfebescheid vom 20. August 2001). Der weitergehende Widerspruch wurde unter Übernahme der Kosten des Vorverfahrens zu 1/3 zurückgewiesen (Widerspruchsbescheid vom 24. Oktober 2001).

Mit der am 29. November 2001 beim Sozialgericht (SG) Hannover erhobenen Klag...

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