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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.12.2020 - L 8 BA 2549/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherungsrechtlicher Status. Gesellschafter-Geschäftsführerin. Rechtsmacht. Versicherungsfreiheit wegen Erreichens der Regelaltersgrenze. Beitragspflicht des Arbeitgebers. Verfassungsmäßigkeit. Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs 4 Nr 1 SGB 6. isolierter Arbeitgeberbeitrag nach § 172 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6. Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente nach § 75 Abs 1 SGB 6

 

Orientierungssatz

1. Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Gesellschafter-Geschäftsführerin, die infolge ihres Alters versicherungsfrei ist.

2. Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen Alters (§ 5 Abs 4 Nr 1 SGB 6), zur Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beitragsabführung zur gesetzlichen Rentenversicherung ohne Zuordnung dieser Beiträge zum Versicherungskonto der Arbeitnehmers (§ 172 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6) und zur Nichtermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Beginn einer Altersvollrente (§ 75 Abs 1 SGB 6) sind verfassungsgemäß (vgl LSG Stuttgart vom 16.6.2015 - L 9 R 4276/12).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.12.2022; Aktenzeichen B 12 R 3/21 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10.07.2019 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 31.662,37 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den sozialversicherungsrechtlichen Status von E. Sch. (Beigeladene zu 1) als einer von drei Geschäftsführern der Klägerin und die Nachforderung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten und Arbeitslosen...

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