Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Baden-Württemberg Urteil vom 04.11.2020 - L 2 AS 3911/18

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus. keine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Dauer. Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung. Erforderlichkeit des Aufenthaltes

 

Leitsatz (amtlich)

Der Kostenerstattungsanspruch nach § 36a SGB II ist nicht von vorneherein auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Dem Träger am Ort des Frauenhauses sind daher grundsätzlich die Kosten für die (gesamte) Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten.

 

Orientierungssatz

Allerdings ist im Rahmen des § 36a SGB 2 auch die Erforderlichkeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu prüfen. Dies ergibt sich daraus, dass die Leistungen, für die Kostenerstattung verlangt wird, nicht nur in eigener örtlicher Zuständigkeit, sondern auch im Übrigen rechtmäßig erbracht worden sein müssen.

 

Normenkette

SGB II §§ 36a, 1, 3 Abs. 1 S. 1, § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, § 16a Nr. 3, § 17 Abs. 1-2; BSHG § 107; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB X §§ 45, 48, 50, 102; SGG § 54 Abs. 5, § 197a Abs. 1 S. 1; VwGO § 154 Abs. 1-2; GKG § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 2

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialrechts Heilbronn vom 11. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt auch die Kosten im Berufungsverfahren.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 31.128,24 Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattung von Kosten in Höhe von 31.128,24 Euro, die während eines Aufenthaltes von N. und deren drei minderjährigen Kindern in einem Frauenhaus im Zeitraum vom 01.02.2017 bis 06.07.2017 entstanden sind.

Die 1990 geborene N. sowie deren 2011, 2013 und 2015 geborene Kinder hielten sich zunächst ab dem 27.05.2016 in einem Frauenhaus im Zuständigkeitsbereich des Beklagten auf, bevor sie über d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


SGB II - Grundsicherung für... / § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
SGB II - Grundsicherung für... / § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

  (1) Sucht eine Person in einem Frauenhaus Zuflucht, ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren