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LG München I Urteil vom 14.01.2010 - 36 S 17544/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschlußanfechtung

 

Verfahrensgang

AG München (Urteil vom 28.07.2008; Aktenzeichen 485 C 602/07)

 

Tenor

I. A. Auf die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Amtsgerichts München vom 28.07.2008 hin wird dieses wie folgt neu gefasst:

1.) Auf die Klage der Kläger zu 1.) und 2.) hin wird der unter TOP 5 der Eigentümerversammlung vom 12.11.2007 gefaßte Beschluß für ungültig erklärt.

2.) Auf die Klage der Kläger zu 1.) und 2.) hin wird die beigeladene Hausverwaltung O. W. und V. mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer R. G., ..., als Verwalterin abberufen.

3.) Im übrigen wird die Klage der Kläger zu 1.) und 2.) abgewiesen.

4.) Die Klage des Klägers zu 3.) wird insgesamt abgewiesen.

B. Im übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

II.

1.) Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten der ersten Instanz tragen die Kläger zu 1.) und 2.) jeweils 9%. Der Kläger zu 3.) trägt von diesen Kosten jeweils 33%. Von den Gerichtskosten der ersten Instanz tragen die Beklagten samtverbindlich 49%. Von den außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1.) und 2.) tragen die Beklagten samtverbindlich 75%.

2.) Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten der Berufungsinstanz trägt der Kläger zu 3.) jeweils 33%. Die Beklagten tragen von den Gerichtskosten der Berufungsinstanz samtverbindlich 67%; ferner haben sie samtverbindlich den Klägern zu 1.) und 2.) deren in der Berufungsinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 62.918,00 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Nach §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO ist eine Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit der Darstellung e...

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