Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Hamburg Urteil vom 25.10.1990 - 307 S 231/90

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen Eigenbedarf: Bewertung der Eigenbedarfsgründe durch das Gericht; Gewährung einer angemessenen Räumungsfrist; Folgen einer unterlassenen Stellungnahme des Vermieters zur Mietminderung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die vernünftige und nicht mißbräuchliche Beanspruchung der vermieteten Wohnung, um den eigenen Kindern jeweilige Wohnräume einrichten zu können, ist als Eigenbedarfsgrund vom Gericht nicht durch Bewertung des Erziehungsplanes der Eltern in Frage zu stellen (vergleiche BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 308/88, NJW 1989, 970.

2. Ist Ersatzwohnraum, wenn auch unter schwierigen Bedingungen, zu erlangen, so ist das Mietverhältnis nicht aus Härtegründen fortzusetzen, sondern vom Gericht ist eine angemessene Räumungsfrist zu gewähren.

3. Äußert sich nach vorangegangenem Schriftwechsel der Vermieter drei Jahre lang nicht mehr zu der vom Mieter durchgeführten Mietminderung, so kann der Mieter davon ausgehen, daß der Vermieter die Minderung akzeptiert.

 

Normenkette

BGB §§ 537, 556a, 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 6; ZPO § 721

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541926

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Nachhaltiges Bauen und Sanieren mit Holz
Bild: Haufe Shop

Holz ist der Baustoff der Zukunft im Wohnungsbau und für den Klimaschutz. Er ist CO2-neutral, nachwachsend, energieeffizient und trägt zur Wohngesundheit bei. Dieses Buch zeigt, wie Immobilieneigentümer:innen am besten vorgehen können, wenn sie mit Holz bauen bzw. sanieren möchten.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
Bürgerliches Gesetzbuch / § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters

  (1) 1Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. 2Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren