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LG Berlin Beschluss vom 28.07.1999 - 534 Qs 90/99

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Verfahrensgang

AG Berlin-Tiergarten (Entscheidung vom 07.06.1999; Aktenzeichen 246 Ds 806/98)

 

Tenor

...

wird die Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. Zieger gegen den Beschluß des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 7. Juni 1999 verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

 

Gründe

I.

Unter dem 3. Dezember 1998 erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den Angeschuldigten ... wegen des Vorwurfs der Körperverletzung. Nach Anhörung des Angeschuldigten ... und auf dessen Antrag ordnete der Vorsitzende der Abteilung 246 des Amtsgerichts Tiergarten dem Angeschuldigten, dem im Falle einer Verurteilung der Widerruf zweier Strafaussetzungen zur Bewährung drohte, mit Verfügung vom 18. Januar 1999 Herrn Rechtsanwalt Dr. Zieger gemäß § 140 Abs. 2 StPO als Pflichtverteidiger bei. Durch Beschluß vom 10. Februar 1999 eröffnete das Amtsgericht Tiergarten in Berlin das Hauptverfahren gegen den Angeschuldigten ... und beraumte nach Absprache mit dem Verteidigerbüro Termin zur Hauptverhandlung auf den 7. Juni 1999 an. Die Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhielt Rechtsanwalt Dr. Zieger am 19. Februar 1999.

Am 19. April 1999 wurde Rechtsanwalt Dr. Zieger von dem Vorsitzenden einer Strafkammer des Landgerichts Berlin für ein anderes Verfahren einem der dortigen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Bei diesem Verfahren war der zweite Hauptverhandlungstag ebenfalls auf den 7. Juni 1999 festgesetzt.

Am 7. Juni 1999 nahm Rechtsanwalt Dr. Zieger den ganztägigen Termin vor dem Landgericht Berlin war und schickte seine Stationsreferendarin, Frau Dominique Schimmel, mit einer Untervollmacht zur Wahrnehmung des Termins vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Der Vorsitzende der Abteilung 246 des Amtsgerichts wies auf die Unzulässigkeit einer Übertragung...

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