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LAG Hamburg Urteil vom 12.04.1995 - 8 Sa 115/94

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Feiertags- und Nachtzuschlag. Kürzung unter Berufung auf irrtümliche Tarifanwendung. Jahrelange Anwendung von Tarifnormen, die das betreffende Arbeitszeitmodell ausdrücklich nicht regeln, schließt Berufung auf Irrtum aus

 

Leitsatz (amtlich)

Ein ArbGeb, der jahrelang unter Berufung auf einen TV Zuschläge zahlt, obwohl dieser TV das Arbeitszeitmodell der Wochenendwechselschicht noch gar nicht kennt, kann sich später grundsätzlich nicht einseitig unter Berufung auf einen Irrtum von den höheren Zuschlägen lossagen.

Auch neu eintretende ArbN haben Anspruch auf den höheren Zuschlag, wenn dieser im übrigen noch gezahlt wird. Es gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.

 

Normenkette

MTV für Metallindustrie Hamburgs und Umgebung

 

Verfahrensgang

ArbG Hamburg (Urteil vom 28.09.1994; Aktenzeichen 6 Ca 424/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 28.05.1996; Aktenzeichen 3 AZR 619/95)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. September 1994 – 6 Ca 424/93 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der Nachtzuschläge und der Feiertagszuschläge, insbesondere über die richtige Auslegung des einschlägigen Tarifvertrages.

Die Beklagte beschäftigt in ihrem Werk in der Stresemannallee in Hamburg-Lokstedt ca. 220 Arbeitnehmer in der sog. Wochenendwechselschicht. Das bedeutet Arbeit wöchentlich wechselnd von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Außerdem sind die Wochenendwechselschichtler verpflichtet, an sog. Wochenfeiertagen zu arbeiten.

Der Kläger ist seit dem 29. Mai 1989 in Wochenendwechselschicht als Schichttechniker für die Beklagte tätig.

In der Anlage zum Arbeitsvertrag vom 19. Mai 1989 heißt es:

  1. „Der Arbeitnehmer wir...

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  Verfahrensgang ArbG Hamburg (Urteil vom 15.04.1994; Aktenzeichen 3 Ca 452/93)   Nachgehend BAG (Urteil vom 28.05.1996; Aktenzeichen 3 AZR 452/95)   Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts ...

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