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LAG Bremen Urteil vom 22.06.2010 - 1 Sa 13/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Persönliche Zulage

 

Leitsatz (redaktionell)

Kommt wegen einer Tariferhöhung die Neuzuordnung zu einer Stufe bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit in Betracht, ist die persönliche Zulage nach § 14 Abs. 3 TV-L neu zu berechnen.

 

Normenkette

TV-L § 14 Abs. 3

 

Verfahrensgang

ArbG Bremen-Bremerhaven (Urteil vom 21.10.2009; Aktenzeichen 7 Ca 7197/08)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 27.07.2011; Aktenzeichen 10 AZR 484/10)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 21.10.2009 – 7 Ca 7197/08 – wird auf ihre Kosten als unbegründet zurückgewiesen.

Die Revision wird gegen dieses Urteil zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der persönlichen Zulage der Klägerin wegen vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Die am 22.06.1956 geborene und verheiratete Klägerin ist seit dem 01.04.1994 bei der Beklagten als Verwaltungsangestellte zuletzt mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und 33 Minuten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TV-L und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für die Freie Hansestadt Bremen geltenden Fassung Anwendung.

Die Klägerin wurde mit Überleitung aus dem BAT zum 01.11.2006 mit einem Vergleichsentgelt in Höhe von monatlich EUR 3.000,11 brutto gem. § 5 Abs. 2 TVÜ-L in die Entgeltgruppe 9 individuelle Endstufe eingestuft. Sie ist als Sachbearbeiterin im Referat 74, Abschnitt 741, Lastenzuschuss beschäftigt. Aus Altersgründen ist der bisherige Abschnittsleiter am 01.09.2007 ausgeschieden. Der Klägerin wurde seit dem 01.09.2007 die Abschnittsleitung kommissarisch übertragen. Die Stelle der Abschnittsleitung ist mit Besoldungsgruppe A 11 ...

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TV-L / § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
TV-L / § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  (1) Wird Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, und wurde diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt, erhalten sie für die Dauer der Ausübung eine persönliche ...

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