Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Berlin Urteil vom 22.06.1992 - 9 Sa 29/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Fragerecht des Arbeitgebers bei der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes der DDR

Leitsatz (amtlich)

Ein Lehrer, der früher im Schuldienst der DDR tätig war und nunmehr von einem Bundesland weiterbeschäftigt wird, ist grundsätzlich verpflichtet, Fragen des öffentlichen Arbeitgebers vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit den besonderen Kündigungsgründen nach dem Einigungsvertrag stehen, etwa wegen Zugehörigkeit zur SED oder einer Tätigkeit für das MfS.,

Normenkette

BGB § 242; BDSG § 13 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BetrVG § 94 Abs. 1; PersVG Berlin § 85 Abs. 2 Nr. 5

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 30.01.1992; Aktenzeichen 97 Ca 1897/91)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Januar 1992 – 97 Ca 1897/91 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Tatbestand

Der 52jährige Kläger war seit etwa 28 Jahren Fachlehrer für Biologie und Chemie im Schuldienst der DDR und ist jetzt an einer Schule im Bezirk … von Berlin tätig. Er erhält eine monatliche Nettovergütung in Höhe von zur Zeit 1.237,– DM.

Mit Schreiben des beklagten Landes vom 29. November 1990 erhielten alle im Bereich des Bezirksamtes von Berlin beschäftigten Bediensteten Personalfragebögen sowie Zusatzbögen ausgehändigt. Auch dem Kläger wurden diese Bögen im November 1990 übergeben. Er weigerte sich jedoch, die nachfolgend genannten Fragen zu beantworten:

  1. „Ist gegen Sie der Vorwurf oder Verdacht erhoben worden, gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen zu haben?

    ja/nein

    Falls ja, kurze Erläuterung:

  2. Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/für das Amt für nationale Sicherheit oder für eine der Unte...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Arbeitszeugnisse für den öffentlichen Dienst
Arbeitszeugnisse für den ÖD
Bild: Haufe Shop

Erstellen Sie schnell und effektiv rechtssichere Arbeitszeugnisse. Dieses Buch bietet Ihnen viele Musterzeugnisse für Angestellte des Bundes, der Länder und Kommunen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 242 Leistung nach Treu und Glauben
Bürgerliches Gesetzbuch / § 242 Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren