Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 25.02.1991 - 10 TaBV 5/90, 10 TaBV 6/90

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung der Betriebsratswahl

 

Verfahrensgang

ArbG Freiburg i. Br. (Beschluss vom 03.07.1990; Aktenzeichen 3 BV 1/90)

 

Tenor

1. Die Beschwerden der Beteiligten Ziff. 4 und 5 gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Freiburg vom 3.7.1990 – 3 BV 1/90 – werden zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

A.

Die Antragsteller (Beteiligte Ziff. 1 bis 3/Beschwerdegegner) wenden sich im Wege der Wahlanfechtung gegen die Wirksamkeit der am 22.3.1990 bei der Badischen Verlags GmbH (Beteiligte Ziff. 5/Beschwerdeführerin) durchgeführten Betriebsratswahl. Beteiligter Ziff. 4 und weiterer Beschwerdeführer ist der aus dieser Wahl hervorgegangene Betriebsrat.

Die … GmbH (nachfolgend Arbeitgeber), deren Betriebszweck in der Herstellung und dem Vertrieb von Zeitungen besteht, beschäftigt neben ca. 530 Angestellten und 90 gewerblichen Arbeitnehmern ca. 1700 teilzeitbeschäftigte Zusteller, zu denen auch die Antragsteller seit vielen Jahren zählen. Die wöchentliche Arbeitszeit der Antragsteller beträgt ca. 28 Stunden und der monatliche Bruttoverdienst liegt bei etwa DM 2.000,–. Alle drei Antragsteller sind im Bereich des alten Landkreises Freiburg und der Stadt Freiburg tätig.

Der Arbeitgeber unterhält außerhalb des Bezirks der Stadt Freiburg und des alten Landkreises Freiburg im gesamten Verbreitungsgebiet Geschäftsstellen. Es gibt 14 Geschäftsstellenbereiche, und zwar: Lahr-Ettenheim, Emmendingen, Waldkirch, Müllheim, Weil, Lörrach, Schopfheim, Zell, Rheinfelden, Säckingen-Wehr, Waldshut-St. Blasien, Neustadt-Bonndorf, Donaueschingen-Blumberg und Villingen-Furtwangen. Teilweise befinden sich in diesen Bezirken mehrere Geschäftsstellen. In diesen Fällen ist jeweils eine der Geschäftsstellen Hauptgeschäftsstelle. Die Zusteller sind den Geschäf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Bild: Haufe Shop

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


BAG 1 ABR 1/62
BAG 1 ABR 1/62

  Leitsatz (redaktionell) 1. Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl kann im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren geltend gemacht werden. 2. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist auch über die Frage zu entscheiden, ob zwei selbständige Betriebe ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren