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ArbG Freiburg i. Br. Beschluss vom 03.07.1990 - 3 BV 1/90

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wahlrecht von Zeitungszustellern bei der Betriebsratswahl des Verlags

Leitsatz (redaktionell)

1. Einer am Zweck des Betriebsverfassungsgesetzes orientierten Auslegung von § 7 BetrVG kann nicht entnommen werden, daß die Zeitungszusteller zwar Arbeitnehmer, jedoch nicht wahlberechtigt im Sinne von § 7 BetrVG sind. Insbesondere kann nicht angenommen werden, daß teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die wie viele Zusteller nicht sozialversicherungspflichtig sind, keine Wahlberechtigung haben.

2. Gemessen an der üblichen Betriebsorganisation eines Regionaltageszeitungsverlags bildet die Gruppe der Zusteller weder einen Nebenbetrieb noch einen selbständigen Betriebsteil.

Orientierungssatz

Über die beim LArbG Stuttgart - Außenkammer Freiburg (Breisgau) - eingelegte Beschwerde hat die Kammer am 25.2.1991 - 10 TaBV 5/90 - entschieden.

Normenkette

BetrVG § 7; BetrVG § 4; BetrVG § 19; GG Art. 3 Abs. 1; BetrVG § 5 Abs. 1

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 29.01.1992; Aktenzeichen 7 ABR 27/91)

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 25.02.1991; Aktenzeichen 10 TaBV 6/90)

LAG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 25.02.1991; Aktenzeichen 10 TaBV 5/90)

LAG Baden-Württemberg (Beschluss vom 25.02.1991; Aktenzeichen 10 TaBV 5/90, 10 TaBV 6/90)

Fundstellen

  • Haufe-Index 444440
  • AfP 1990, 340
  • AfP 1990, 340-344 (LT1-2)

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