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KG Berlin Urteil vom 28.03.2012 - 24 U 81/11

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Leitsatz (amtlich)

1. Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit dokumentarischer Filmaufnahmen sowohl unter dem Aspekt des Films als solchem als auch unter dem Aspekt der ihn bildenden Einzelbilder.

2. Zur Frage der Verwirkung bei Leistungsschutzrechten hinsichtlich von Lichtbildern nach § 72 UrhG.

Normenkette

UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 5; UrhG § 2 Nr. 6; UrhG § 2 Abs. 2; UrhG § 72; BGB § 242

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 20.05.2011; Aktenzeichen 15 O 573/10)

Nachgehend

BGH (Urteil vom 06.02.2014; Aktenzeichen I ZR 86/12)

Tenor

I. Die Berufung der Kläger gegen das am 20.5.2011 verkündete Urteil des LG Berlin - 15 O 573/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Dieses Urteil und das in Ziff. I. genannte Urteil des LG Berlin sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe

I. Gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angegriffenen Urteil des LG Bezug genommen. Ergänzend wird ausgeführt:

Die Kläger begehren - aus übertragenem behaupteten Recht des Kameramanns E. - im Hinblick auf eine Filmsequenz betreffend den Abtransport des am 17.8.1962 an der Berliner Mauer von Soldaten der NVA bei einem Fluchtversuch angeschossenen und tödlich verwundeten DDR-Bürgers Peter Fechter gegenüber der Beklagten Unterlassung der Verwertung, Auskunft sowie die Feststellung, ihnen gegenüber zum Wertersatz verpflichtet zu sein.

Das LG hat die Klage mit einem am 20.5.2011 verkündeten Urteil - 15 O 573/10 - abgewiesen. Mit ihrer Berufung verfolgen die Kläger ihr Begehren in zweiter Instanz f...

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