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Hessisches LSG Urteil vom 04.12.2002 - L 3 U 647/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wegeunfall. Unterbrechung der haftungsausfüllende Kausalität. selbstgeschaffene Gefahr. Operation. Ablehnung einer Bluttransfusion. Zeuge Jehovas

 

Orientierungssatz

1. Zur Anerkennung des Todes eines Versicherten, der nach einer unfallbedingt notwendigen Hüftprothesenwechseloperation an Herzkreislaufversagen verstarb, als mittelbare Folge eines Wegeunfalles, auch wenn dieser zuvor aus religiösen Gründen eine Bluttransfusion abgelehnt hatte und der Tod dadurch hätte wahrscheinlich verhindert werden können.

2. Die bloße, auch unberechtigte und vorwerfbare Weigerung des Verletzten, sich ärztlich behandeln zu lassen, dh sein rein passives Verhalten, ist einer Selbstschädigung bzw der absichtlichen Verschlimmerung von Arbeitsunfallfolgen bis hin zum Tod, die eine zielgerichtete Aktivität voraussetzt, nicht gleichzusetzen; auf das absichtliche Unterlassen der möglichen Beseitigung einer nicht absichtlich herbeigeführten Gesundheitsstörung oder der möglichen Verhinderung des nicht absichtlich herbeigeführten Todes ist § 553 S 1 RVO nicht entsprechend anwendbar.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.12.2003; Aktenzeichen B 2 U 8/03 R)

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Hinterbliebenenleistungen nach ihrem ... 1957 geborenen und ... 1995 verstorbenen Ehemann ... L (Versicherter).

Der Versicherte, der wie die Klägerin der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas angehörte, erlitt am 10. März 1994 auf dem Nachhauseweg von der Arbeit mit seinem Pkw einen Verkehrsunfall, als er in Schlangenlinien fahrend über seine sonst übliche Schnellstraßenabfahrt hinaus fuhr und frontal mit einem anderen Pkw zusammenstieß, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle verstarb. Der Versicherte wurde deswegen später durch Urteil des Amtsgerichts Wetzlar vom 13. Dezember 19...

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BSG B 2 U 8/03 R
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