Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Köln Urteil vom 25.04.2007 - 10 K 3240/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kapitalvermögen

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird Kapitalvermögen durch einen Dritten verwaltet, gehört das Entgelt grundsätzlich zu den Werbungskosten.

 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 1, § 9

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 28.10.2009; Aktenzeichen VIII R 22/07)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen Aufwendungen für ein sogenanntes „Strategieentgelt” als Werbungskosten steuermindernd zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2003 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Der erstmalige Einkommensteuerbescheid erging am 17. Mai 2004 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Mit Bescheid vom 15. Oktober 2004 wurde der erstmalige Einkommensteuerbescheid geändert, der Vorbehalt der Nachprüfung blieb bestehen. Am 19. April 2005 beantragten die Kläger eine Änderung des Einkommensteuerbescheides mit der Maßgabe, dass ein sogenanntes Strategieentgelt als weitere Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist.

Dabei handelt es sich um Folgendes:

Der Kläger schloss am 5. August 2003 mit der V-GmbH einen Fonds-Vermögensverwaltungsvertrag. Danach beauftragte er die V-GmbH mit der konzeptionellen, organisatorischen und buchhalterischen Betreuung von Vermögensanlagen gemäß den Vertragsbedingungen des Verwaltungsvertrages. Dabei konnten verschiedene Gewinnstrategien ausgewählt werden. Der Kläger entschied sich für eine Kombination aus der Gewinnstrategie I und Gewinnstrategie III. Bei der Gewinnstrategie I bestehen die Investitionen zu 100 % in offene Immobilienfonds und bei der Strategie III betragen die Investitionen maximal 30 % Aktienmärkte. Gemäß Tz. 7. erfolgen Einzahlungen in die Vermögensverwaltung einschließlich eines einmaligen Stra...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Erfolgreiche Personalarbeit: Praxishandbuch Personalmanagement
Praxishandbuch Personalmanagement
Bild: Haufe Shop

Alles, was Sie für Ihren Arbeitsalltag brauchen: Übersichtlich strukturiert orientiert sich das Buch am Arbeitslebens-Zyklus der Mitarbeitenden - von der Personalplanung und -gewinnung bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen. Mit vielen Bespielen und konkreten Handlungsempfehlungen.


Einkommensteuergesetz / § 20 [Kapitalvermögen]
Einkommensteuergesetz / § 20 [Kapitalvermögen]

  (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören   1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren