Entscheidungsstichwort (Thema)
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen. Erkrankung vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs. Mit der Schwangerschaft zusammenhängende Krankheit. Fall der allgemeinen Regelung über Krankheitsurlaub. Auswirkung auf die Vergütung. Anrechnung der Fehlzeit auf die Gesamtzahl bezahlter Krankheitsurlaubstage, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums höchstens beansprucht werden können
Beteiligte
North Western Health Board |
Tenor
1. Eine Regelung über Krankheitsurlaub, nach der weibliche Arbeitnehmer, die an einer mit einer Schwangerschaft zusammenhängenden Krankheit leiden, und andere Arbeitnehmer, die von einer davon unabhängigen Krankheit betroffen sind, gleich behandelt werden, fällt in den Anwendungsbereich des Artikels 141 EG und der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen.
2. Artikel 141 EG und die Richtlinie 75/117 sind dahin auszulegen, dass folgende Regelungen keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen:
- eine Vorschrift einer Regelung über Krankheitsurlaub, die für weibliche Arbeitnehmer, die vor einem Mutterschaftsurlaub wegen einer mit ihrer Schwangerschaft zusammenhängenden Krankheit fehlen, ebenso wie für männliche Arbeitnehmer, die infolge irgendeiner anderen Krankheit fehlen, eine Kürzung der Vergütung vorsieht, wenn die Fehlzeit eine bestimmte Dauer überschreitet, sofern die Arbeitnehmerin zum einen genauso wie ein krankheitsbedingt fehlender männlicher Arbeitnehmer behandelt wird und zum anderen die gezahlten Leistungen nicht so niedrig sind, dass dadurch das Ziel des Schutzes schwangerer Arbeitnehmerinnen gefährdet würde;
- eine Vorschrift einer Regelung ...