Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialpolitik. Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Richtlinie 80/987/EWG. Begrenzung der Zahlungspflicht der Garantieeinrichtungen. Höchstgrenze für die Garantie der Zahlung. Vom Arbeitgeber geleistete Abschlagszahlungen. Soziale Zweckbestimmung der Richtlinie
Beteiligte
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) |
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) |
Tenor
Die Artikel 3 Absatz 1 und 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht erlauben, die Zahlungsverpflichtung der Garantieeinrichtungen auf einen Betrag zu begrenzen, der den notwendigen Lebensunterhalt der betroffenen Arbeitnehmer deckt und von dem die Zahlungen abgezogen werden, die der Arbeitgeber während des von der Garantie erfassten Zeitraums geleistet hat.
Tatbestand
In den verbundenen Rechtssachen
betreffend dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom Tribunale Pisa (Italien), vom Tribunale Siena (Italien) und von der Corte suprema di cassazione (Italien) in den bei diesen anhängigen Rechtsstreitigkeiten
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
gegen
Milena Castellani
gegen
und
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
gegen
Alberto Barsotti u. a. (C-19/01),
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS) (C-50/01)
Anna Maria Venturi (C-84/01)
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
gegen
Milena Castellani
gegen
und
Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS)
gegen
Alberto Barsotti u. a. (C-19/01),
Istituto nazionale de...