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BSG Urteil vom 01.02.1979 - 12 RK 7/77

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungsrechtliche Beurteilung ehrenamtlich tätiger Lehrerinnen. Begriff der gelegentlichen Aushilfsbeschäftigung nach dem bis zum 1977-06-30 geltenden Recht

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Frage, ob die Tätigkeit einer Hausfrau, die im Rahmen der städtischen Jugendhilfe oder eines Jugendbildungswerkes Koch- und Bastelkurse leitet, eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ist.

2. Kann eine Tätigkeit sowohl in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als auch als selbständige Tätigkeit verrichtet werden, kommt es entscheidend darauf an, inwieweit während der Durchführung der Aufgabe von seiten der die Arbeit vergebenden Person Einfluß auf Ort, Zeit und Durchführung genommen werden kann (vgl BAG 1974-12-06 5 AZR 418/74 = AP Nr 14 zu § 611 BGB Abhängigkeit, BAG 1975-11-26 5 AZR 337/74 = AP Nr 19 zu § 611 BGB Abhängigkeit, BAG 1966-10-20 5 AZR 28/66 = AP Nr 1 zu § 2 BUrlG, BFH 1971-04-16 VI R 153/68 = BStBl II 1971, 656, BFH 1973-05-24 IV R 118/72 = BStBl II 1973, 636, BFH 1976-09-10 VI R 80/74 = BB 1977, 176).

 

Orientierungssatz

1. Die Ehrenamtlichkeit einer dem allgemeinen Erwerbsleben zugänglichen Tätigkeit schließt die Begründung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht aus.

2. Werden Dienstleistungen regelmäßig in bestimmten Zeitabschnitten im Laufe eines Jahres verrichtet, so liegt eine gelegentliche Aushilfsbeschäftigung iS des RVO § 168 Abs 2 Buchst a und RVO § 1228 Abs 2 Buchst a bzw AVG § 4 Abs 2 Buchst a (jeweils in der bis zum 1977-06-30 geltenden Fassung) selbst dann nicht vor, wenn die in dieser Vorschrift genannten Zeitgrenzen nicht überschritten werden.

 

Normenkette

AVG § 4 Abs. 2 Fassung: 1965-06-09; RVO § 168 Abs. 2 Fassung 1965-06-09, Abs. 1 Fassung 1965-06-09, § 1228 Abs. 2 Fassung 1965-06-09; AVG § 4 Abs. 1 Nr. 6 Fassung: 1957-02-23, Nr. 5 Fassung: 1957-02-23, § 2 Abs. 1 Nr. 3 Fassung: 1957-02-23, Nr. 1 Fassung: 1957-02-23; RVO § 165 Abs. 1 Nr. 2 Fassung 1969-07-27, § 1228 Abs. 1 Nr. 5 Fassung 1957-02-23, § 1227 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 1228 Abs. 1 Nr. 4 Fassung: 1969-09-08

 

Verfahrensgang

LSG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 19.12.1975; Aktenzeichen L 4 Kr 1505/73)

SG Freiburg i. Br. (Entscheidung vom 12.09.1973; Aktenzeichen S 5 8b Kr 747/73)

SG Freiburg i. Br. (Entscheidung vom 12.09.1973; Aktenzeichen S 5 8b Kr 322/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 60399

RegNr, 7742

Das Beitragsrecht Meuer, 299 A 76 a 135 (LT1-2)

USK 7929, (ST1-2, LT2)

ZfSH 1979, 373-374 (LT1-2)

Die Beiträge 1979, 252-258 (LT1-2)

EzS, 130/162

SozR 2200 § 165, Nr 36 (LT1-2)

SozSich 1979, RsprNr 3400 (LT1-2)

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