Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BGH Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsfrage der Ersatzfähigkeit von selbständigen Rechnungsposten eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs als Gegenstand des Grund- und Betrags-, erstinstanzlichen und Berufungsverfahrens; deliktische Haftung hinsichtlich fiktiver Grundstücksreparaturkosten, für Nutzungsausfall einer Garage und Nutzungsbeeinträchtigung der Wohnung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Frage, ob selbständige Rechnungsposten eines einheitlichen prozessualen Anspruchs auf Ersatz des Sachschadens aus Rechtsgründen überhaupt ersatzfähig sind, gehört in der Regel nicht zum Grund des Anspruchs iSd ZPO § 304.

2. Das Berufungsgericht kann die vom Landgericht im Grundurteil ausgeklammerte Rechtsfrage der Ersatzfähigkeit der Schadensposten mit entscheiden, wenn die Parteien sie zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht haben und eine Entscheidung hierüber sachdienlich ist.

3. Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung BGH, 1981-10-02, V ZR 147/80, BGHZ 81, 385).

4. Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig.

5. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.

 

Orientierungssatz

1. Kurzfristige und durch zumutbare Umdispositionen auffangbare Beeinträchtigungen des Gebrauchs der selbstgenutzten Wohnung sind nach Deliktsrecht nicht entschädigungspflichtig (vergleiche BGH, 1986-07-09, GSZ 1/86, BGHZ 98, 212). Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn die Störung des Gebrauchs so nachhaltig war, daß sie objektiv dem Entzug der Nutzung nahekommt, der Betroffene also bei vernünftiger Betrachtung sich eine Ersatzwohnung hätte beschaffen dürfen, nicht dagegen, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen waren.

2. Weitere Zitierungen zu Leitsatz 3: Abgrenzung BGH, 1976-03-23, VI ZR 41/74, BGHZ 66, 239; BGH, 1985-03-05, VI ZR 204/83, NJW 1985, 2469 und BGH, 1986-11-06, VII ZR 97/85, BGHZ 99, 81.

 

Normenkette

ZPO §§ 304, 538 Abs. 1 Nr. 3, § 540; BGB § 249 S. 2, § 823 Abs. 2, § 909

 

Verfahrensgang

OLG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 27.02.1991; Aktenzeichen 7 U 206/89)

LG Hanau (Entscheidung vom 23.08.1989; Aktenzeichen 4 O 565/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 537967

NJW 1993, 1793

DNotZ 1993, 694

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • zfs 05/2021, Nicht angepasste Geschwindigkeit
    2
  • zfs 11/2012, Schutzgesetzcharakter des § 45 Abs. 6 StVO / 2 Aus den Gründen:
    2
  • § 14 Anhang / II. Berechnungsbogen Haushaltsführungsschaden
    1
  • § 18 Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzicht / 2. Einrede nach § 2328 BGB
    1
  • § 24 Internationales Erbrecht / cc) Sachlicher Anwendungsbereich
    1
  • AGS 08/2023, Streitwert einer Klage auf Zahlung künftige ... / I. Sachverhalt
    1
  • Bremische Landesbauordnung / § 82 Abschnitt 6 Baulasten
    1
  • Darf ein Vertriebsmittler Kundendaten für eigene Zwecke verwerten?
    1
  • FF 11/2022, Anrechnung der notariellen Entwurfsgebühr au ... / Aus den Gründen
    1
  • Internationale Aspekte – Das Haager Erwachsenenschutzübe ... / 3.3.5 Ordre public, Art. 21 ErwSÜ
    1
  • Mitwirkung kann durch Vereinbarung ausgeschlossen werden
    1
  • ZAP 2/2017, Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung ohne Einwilligung
    1
  • ZAP 7/2016, Schadensersatzanspruch: Zünden eines Knallkörpers bei einem Fußballspiel
    1
  • ZErb 09/2024, Das Recht des pflichtteilsberechtigten Nic ... / 1
    1
  • zerb 6/2017, Ausländische Ehen im deutschen Recht im Lic ... / a) Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen
    1
  • § 1 Anwaltsvertrag / c) Keine Annahmeerklärung durch den Rechtsanwalt
    0
  • § 1 Kapitalisierung – Kapitalabfindung / (2) Grenzen
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / (2) Wirksame Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäfte
    0
  • § 10 Recht der Kapitalgesellschaften / bb) Missbrauchsfälle
    0
  • § 12 Der Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB ... / VI. Rechtsfolge: Herausgabe des Geschenkes bzw. Anspruch auf Wertersatz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Mergers & Acquisitions
Mergers & Acquisitions
Bild: Haufe Shop

M&A-Aktivitäten umfassen ein breites Themenspektrum, zu dem Unternehmenskäufe und -verkäufe, Beteiligungen, Fusionen und Joint Ventures genauso gehören wie strategische Allianzen. Die Motive für M&A-Aktivitäten können vielfältig sein, sie reichen von Wachstum über Restrukturierungen bis zu Nachfolgeregelungen. Über 80 renommierte Autorinnen und Autoren aus Unternehmens- und Rechtsberatung und aus der Wissenschaft analysieren in diesem Praxisbuch den M&A-Markt aus der Markt-, Transaktions- und Rechtsperspektive. Neu ist die Berücksichtigung von Entwicklungen im Kontext Nachhaltigkeit.


Zivilprozessordnung / § 304 Zwischenurteil über den Grund
Zivilprozessordnung / § 304 Zwischenurteil über den Grund

  (1) Ist ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden.  (2) Das Urteil ist in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, auf ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren