Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BGH Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZA 5/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Konstanz (Beschluss vom 13.01.2006; Aktenzeichen 62 T 142/05)

AG Villingen-Schwenningen (Aktenzeichen 1 IN 58/05)

 

Tenor

Die Anträge der M. G. und des J. G. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz vom 13. Januar 2006 werden zurückgewiesen.

 

Gründe

Rz. 1

1. Die von den Antragstellern beabsichtigte Rechtsbeschwerde im eigenen Namen hat keine Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO). Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass die sofortige Beschwerde statthaft war (BGHZ 144, 78, 82; 158, 212, 214). Gemäß § 34 Abs. 2 InsO steht jedoch nur dem Schuldner die sofortige Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu. Das gilt auch dann, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer (parteifähigen, vgl. BGHZ 146, 341, 347 ff) Gesellschaft bürgerlichen Rechts eröffnet wird. Die Rechte der einzelnen Gesellschafter werden dadurch gewahrt, dass sie, soweit sie persönlich haften, analog § 15 Abs. 1 InsO berechtigt sind, unabhängig von den Vertretungsregelungen des Gesellschaftsvertrages und der §§ 709, 714 BGB für die Gesellschaft Rechtsmittel einzulegen (Jaeger/Müller, InsO § 15 Rn. 63; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 34 Rn. 9; Kübler/Prütting/Pape, InsO § 34 Rn. 34; BK-InsO/Goetsch, § 34 Rn. 5). Ein eigenes Beschwerderecht steht den Gesellschaftern demgegenüber nicht zu. Die gegenteilige Entscheidung RG JW 1895, 454 (zustimmend zitiert etwa bei Jaeger/Schilken, InsO § 34 Rn. 18), die auf der Annahme beruht, dass eine von den Gesellschaftern verschiedene Rechtspersönlichkeit nicht existiere, ist überholt. Ehemalige Gesellschafter haben erst recht kein eigenes Beschwerderecht. Sie sind auch nicht mehr befugt, die Gesellschaft analog § 15 Abs. 1 InsO im Beschwerdeverfahren zu vertreten (vgl. MünchKomm-InsO/Schmahl, § 34 Rn. 45).

Rz. 2

Dass die im Eröffnungsbeschluss als Schuldnerin bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Ansicht der Antragsteller vor der Eröffnung durch das Ausscheiden aller bis auf einen Gesellschafter beendet worden sein soll, verleiht den vermeintlich oder tatsächlich ausgeschiedenen Gesellschaftern kein eigenes Beschwerderecht. Auch in einem solchen Fall steht nur der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu (§ 34 Abs. 2 InsO). Im Streit über die Frage ihres Fortbestehens wird sie als parteifähig angesehen (vgl. z.B. BGHZ 24, 91, 94; BGH, Urt. v. 29. September 1981 VI ZR 21/80, ZIP 1981, 1268). Die im Eröffnungsbeschluss bezeichneten Gesellschafter sind analog § 15 Abs. 1 InsO befugt, für die Gesellschaft Rechtsmittel einzulegen, um die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses und die Abweisung des Insolvenzantrags als unzulässig zu erreichen. Damit können sie ihre Interessen gegenüber den antragstellenden Gläubigern, aber auch gegenüber den anderen Gesellschaftern hinreichend wahrnehmen. Eines eigenen Beschwerderechts der Gesellschafter bedarf es nicht.

Rz. 3

2. Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde der Schuldnerin haben die Antragsteller nicht beantragt. Insoweit wäre überdies darzulegen gewesen, dass nicht nur die Schuldnerin, sondern auch die übrigen Gesellschafter als die am Gegenstand der Rechtsbeschwerde wirtschaftlich Beteiligten nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzubringen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO).

 

Fundstellen

Haufe-Index 2833520

NZI 2007, 6

ZInsO 2006, 822

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.10.2025) / 3.8 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)
    6
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.10.2025) / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    3
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 20 ... / c) Gewinn aus der Veräußerung
    2
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 24 ... / c) Entschädigungs-ABC bei den Einkünften aus KapVerm, VuV und den sonstigen Einkünften
    2
  • Cloer/Hagemann, AStG Einführung AStG / 2.2.4 Familienstiftung
    1
  • Darlehensverträge zwischen Angehörigen (estb 2023, Heft ... / 2. Grundsätze des Fremdvergleichs
    1
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 1.2.4.4 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils
    1
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):
    1
  • Frotscher/Drüen, KStG 2000, KStG § 23 Steuersatz
    1
  • Frotscher/Drüen, KStG 2000, KStG § 38a Gliederung des Ei ... / 4 Anpassungen im Bereich des verwendbaren Eigenkapitals
    1
  • Leitfaden 2020 - Anlage EMU / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks
    1
  • Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei S ... / a) Persönlicher Umfang der Sperrwirkung
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.10.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.10.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 11 ... / Umbuchung
    1
  • Roscher, GrStG § 31 Nachentrichtung der Steuer / 1.1 Regelungsgegenstand
    1
  • Roscher, GrStG § 34 Erlass wegen wesentlicher Ertragsmin ... / 3 Erlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken (Abs. 2)
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 Wohnsitz / 1.2 Tatsächliche Gestaltung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93 Auskunftspflicht der Beteili ... / 5.7.3 Folgen eines unzulässigen Kontenabrufs
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28 Zuständigkeitsstreit / 1.1 Inhalt und Bedeutung
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


BGH IX ZA 8/10
BGH IX ZA 8/10

  Verfahrensgang LG Braunschweig (Beschluss vom 09.02.2010; Aktenzeichen 6 T 46/10 (005)) AG Braunschweig (Entscheidung vom 02.12.2009; Aktenzeichen 274 IN 421/09 a)   Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren