Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Bonn Urteil vom 22.05.2012 - 27 C 86/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

WEG-Verfahren. Verfügungsgrund

 

Normenkette

WEG § 46 Abs. 1

 

Nachgehend

LG Köln (Beschluss vom 09.08.2012; Aktenzeichen 29 S 120/12)

 

Tenor

1. Die Anträge vom 25.04.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 64 % und die Beklagten 36 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, falls die jeweils andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in der Wohnanlage Q-Straße … in C. Die Verfügungsbeklagten zu 1) sind die übrigen Eigentümer dieser Anlage. Die Verfügungsbeklagte zu 2) ist die Verwalterin.

Auf einer Eigentümerversammlung am 17.Februar 2011 wurde unter TOP 4 1.) der Beschluss gefasst, Herrn Dipl.-Ing F mit der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und der Hereinholung von Angeboten für die Erneuerung der Heizungsanlage mit Brennwerttechnik und die fachliche Betreuung der Arbeiten zu einem Gesamthonorar in Höhe von 25.820,58 EUR netto zu beauftragen. Die Klägerin hat diesen Beschluss angefochten. Der Rechtsstreit wird bei dem Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 27 C 42/11 geführt.

Auf einer Eigentümerversammlung am 19. September 2011 wurde unter TOP 3 C folgender Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für die erforderliche Erneuerung der Heizungsanlage gemäß vorliegendem Angebot in Höhe von 93.217,33 EUR zzgl. gesetzt. MWSt. an die Firma X zu vergeben; die Finanzierung soll aus der Rücklage erfolgen; Herr Ing. F soll die Arbeiten bis zur Endabnahme begleiten. Die Verwaltung wird angewiesen, den Auftrag unverzüglich trotz ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


LG Köln 29 S 120/12
LG Köln 29 S 120/12

  Entscheidungsstichwort (Thema) WEG-Verfahren. Verfügungsgrund  Normenkette WEG § 46 Abs. 1  Verfahrensgang AG Bonn (Urteil vom 22.05.2012; Aktenzeichen 27 C 86/12)   Tenor Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 22.05.2012 ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren