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zfs 05/2011, Keine Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Klageerwiderungsfrist nach Vollstreckungsbescheid

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ZPO § 156 § 227 § 233 § 275 § 276 § 340 § 345 § 514 § 700

Leitsatz

1. Da das Gesetz nach einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eine Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht vorsieht, scheidet eine Versäumung der Frist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO aus. Ein gegen die vermeintliche Fristversäumung erhobener Wiedereinsetzungsantrag ist gegenstandslos.

2. Ist die Klageerwiderungsfrist des § 275 Abs. 1 S. 1 ZPO versäumt, kann auch insoweit keine Wiedereinsetzung gewährt werden, weil es sich nicht um eine Notfrist handelt. Der Wiedereinsetzungsantrag kann auch nicht als Verteidigungsmittel i.S.d. § 296 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

3. Die auf eine psychische Erkrankung des Zustellungsadressaten gestützte Begründung des sachwidrigen Wiedereinsetzungsantrages kann allerdings die Prüfung erfordern, ob die Bestimmung der Klageerwiderungsfrist wirksam war oder einen verspäteten Sachvortrag genügend entschuldigt.

OLG Koblenz, Beschl. v. 13.8.2010 – 5 U 496/10

Sachverhalt

Dem Bekl. wurde am 25.9.2009 ein Vollstreckungsbescheid des AG A zugestellt. Dagegen legte der Bekl. fristgem. Einspruch ein. Im streitigen Verfahren wurde dem Bekl. am 21.11.2009 die Anspruchsbegründung mit der gerichtlichen Aufforderung zugestellt, binnen zwei Wochen zu erwidern. Im Termin zur mündlichen Verhandlung erschien der Bekl. mit seiner Prozessbevollmächtigten, die einen vom selben Tag datierenden Schriftsatz überreichte, mit dem sie um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der "Notfrist zur Verteidigungsanzeige" bat. Zur Begründung führte sie an, der Bekl. sei erst am 21.1.2010 in der Lage gewesen, für seine anwaltliche Vertretung zu sorgen. Einen Sachantrag stellte die Prozessbevollmächtigte des Bekl. nicht. In dem daraufhin ergangenen angefochtenen zweiten Versäumnisurteil hat das LG den Einspruch g...

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OLG Koblenz 5 U 496/10
OLG Koblenz 5 U 496/10

  Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Klageerwiderungsfrist nach Vollstreckungsbescheid  Tenor In dem Rechtsstreit ... weist der 5. Zivilsenat des OLG Koblenz den Beklagten darauf hin, dass beabsichtigt ist, seine ...

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