Die in der Startphase der Projektentwicklung anfallenden Kosten für die Vorprüfung der Standorteignung, die Standortanalyse, die erforderlichen Gutachten und die Flächensicherung werden bis zur Genehmigung nach BImSchG in Verbindung mit dem Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren nach § 32 EEG 2017 und den daraus entstehenden Einnahmen aus dem Eigenkapital der Gesellschafter beglichen. Wenn das Projekt scheitert, sind diese Mittel verloren. Für eine solide Finanzierung wird von der Fachagentur Wind empfohlen, mindestens 25 % der Investitionssumme als Eigenkapital durch die beteiligten Bürger zu erbringen, bei Windparks mit drei und mehr Anlagen möglichst über 40 %.
Gezielte Förderung
Mehrere Bundesländer unterstützen diese kritische Finanzierungsphase für Bürgerenergiegesellschaft durch sogenannte Bürgerenergiefonds, die Zuschüsse vergeben (siehe 6.7.2).
Nach Genehmigung und Ausschreibungszuschlag kann sich eine Bürgerenergiegesellschaft Im Rahmen einer Projektfinanzierung den größten Teil des für die Erstellung des Windparks benötigten Kapitals von einem Kreditinstitut leihen. Die benötigten Darlehen können über die örtlichen Banken bereitgestellt oder von ihnen vermittelt werden.
Vor allem zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die über die Hausbank beantragt werden können (siehe 5.4), werden dafür eingesetzt. Aber auch Mittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank (siehe 6.7.3) sind geeignet, die langfristige Projektfinanzierung umzusetzen. Sie basiert in der Regel auf Projektrechten wie Flächensicherung, Garantien aus Liefer- und Wartungsverträgen und erwarteten Einnahmen, die zu Beginn der Finanzierung als Sicherheit an die Bank abgetreten werden.
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung für...